§ 6 BOKraft
Meldepflicht
Der Unternehmer hat der Genehmigungsbehörde unverzüglich mitzuteilen
- 1.
- Betriebsvorkommnisse, die ein öffentliches Aufsehen erregen,
- 2.
- Unfälle, bei denen ein Mensch getötet oder schwer verletzt worden ist,
- 3.
- Betriebsstörungen im Obusverkehr und im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, die voraussichtlich länger als 24 Stunden dauern.
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