(XXXX) BPräsAmtsbezAnO 1977-04
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
- Direktor beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz- als der leitende Beamte -.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.