III. BPräsKldgBDiGAnO
Am Barett tragen
- a)
- der Präsident des Bundesdisziplinarhofs drei Schnüre in Gold,
- b)
- die Senatspräsidenten des Bundesdisziplinarhofs zwei Schnüre in Gold,
- c)
- die Bundesrichter und der Bundesdisziplinaranwalt zwei karmesinrote Schnüre in Seide,
- d)
- die Vorsitzenden der Bundesdisziplinarkammern eine Schnur in Silber,
- e)
- die für den Bundesdisziplinaranwalt auftretenden Beamten eine Spange
- in Gold, wenn sie vor dem Bundesdisziplinarhof,in Silber, wenn sie vor den Bundesdisziplinarkammern
tätig werden.
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