III. BPräsKldgBVGAnO
Am Barett tragen
- a)
- der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts drei Schnüre in Gold,
- b)
- die Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht zwei Schnüre in Gold,
- c)
- die Richter am Bundesverwaltungsgericht zwei karmesinrote Schnüre in Seide,
- d)
- der Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht drei Schnüre in Gold,
- e)
- die für den Vertreter des Bundesinteresses auftretenden Beamten eine karmesinrote Schnur in Seide.
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