§ 2 BPräsKldgForstAnO 2011

Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlass von Bestimmungen für die Dienstkleidung der Forstbeamten des Bundes vom 8. April 1992 (BGBl. I S. 903) außer Kraft.

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