(XXXX) BPräsKldgPfBMVgAnO

Gemäß § 76 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich dem Bundesminister der Verteidigung die Ausübung der Befugnis, Bestimmungen über die Dienstkleidung der Beamten im Wach- und Pförtnerdienst seines Geschäftsbereichs zu erlassen.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.