I. BPräsPatGerKldgAnO

Die Amtstracht der Richter des Bundespatentgerichts und der Urkundsbeamten besteht aus einer Amtsrobe und einem Barett. Zur Amtsrobe tragen die Richter eine breite weiße Halsbinde mit herabhängenden Enden, die Urkundsbeamten eine einfache weiße Halsbinde.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.