§ 3 BrillVerfMAusbV
Ausbildungsberufsbild
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Planen und Steuern von Arbeitsabläufen; Kontrollieren und Beurteilen von Ergebnissen,
- 6.
- Betriebliche und technische Kommunikation,
- 7.
- Qualitätsmanagement,
- 8.
- Bereitstellen von Werkzeugen sowie von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen,
- 9.
- Warten und Pflegen von Betriebsmitteln,
- 10.
- Messen und Prüfen, Endkontrolle,
- 11.
- Grundlagen der Metallbearbeitung,
- 12.
- Bedienen von Produktionsanlagen, Überwachen von Produktionsabläufen,
- 13.
- Bearbeiten von Brillengläsern,
- 14.
- Reinigen von Gläsern,
- 15.
- Oberflächenveredlung,
- 16.
- Kundenberatung.
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