§ 14 BSIZertV
Antrag
(1) Ein Antrag auf Zertifizierung einer Person kann nur von der Person gestellt werden, die die Zertifizierung erhalten möchte.
(2) Der Antrag muss neben den nach § 2 erforderlichen Angaben Folgendes enthalten:
- 1.
- Angaben über den oder die beantragten technischen Geltungsbereiche,
- 2.
- die für diesen technischen Geltungsbereich geforderten Nachweise nach § 4 Absatz 1 und
- 3.
- die Zustimmung zur Veröffentlichung einer erteilten Zertifizierung nach § 7 Absatz 2 oder den Widerspruch gegen die Veröffentlichung nach § 7 Absatz 5 Satz 1.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.