(XXXX) BTBRGGOÄndErgBek 1990
Solange die Mitglieder des Bundesrates aus den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen dem Bundesrat nur mit beratender Stimme angehören, nehmen die für den Deutschen Bundestag entsandten neuen Mitglieder des Vermittlungsausschusses an den Beratungen des Vermittlungsausschusses ebenfalls nur mit beratender Stimme teil.
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