II. BTGO1980Anl 4
Die Einreichung der Fragen
- 6.
- Die Fragen sind dem Präsidenten (Parlamentssekretariat) einzureichen.
- 7.
- Fragen werden erst in die Drucksache zur Fragestunde aufgenommen, wenn sie der Nummer 1 Abs. 3 und Nummer 2 Abs. 1 entsprechen.
- 8.
- Mündliche Fragen müssen vor der Sitzungswoche bis Freitag, 10.00 Uhr, beim Präsidenten und bis Freitag, 12.00 Uhr, bei der Bundesregierung vorliegen.
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