§ 11 BtRegV
Mitteilung der Organisationsstruktur
Die Mitteilung der beabsichtigten Organisationsstruktur der beruflichen Betreuertätigkeit nach § 24 Absatz 1 Satz 3 des Betreuungsorganisationsgesetzes hat mindestens folgende Angaben zu umfassen:
- 1.
- Vorhandensein, Anzahl und Beschäftigungsumfang von Mitarbeitern,
- 2.
- Art und Umfang der Räumlichkeiten, in denen die Tätigkeit ausgeübt wird, und
- 3.
- Art und Umfang der Erreichbarkeit.
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