§ 2 BTV-3-ImpfgestattungsV

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 6. Dezember 2024 außer Kraft, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.