(Fundstelle: BGBl. I 2011, 426 - 437)
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
1 | 2 | 3 |
1 | Buch und Medienwirtschaft (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1) | |
1.1 | Branchenspezifische Systematik (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.1) | - a)
Warengruppensystematik des deutschen Buchhandels, insbesondere im Bezug auf Literatur, Kultur, Wissenschaft und Technik, begründen und anwenden - b)
Bedeutung von Autoren, Titeln sowie Verlagen innerhalb von Warengruppen bestimmen - c)
Literaturgattungen und -formen sowie Epochen und Grundbegriffe der Literaturgeschichte unterscheiden und bewerten - d)
Gegenwartsliteratur und ausgewählte internationale Literatur im Kontext der Weltliteratur einordnen
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1.2 | Gegenstände und Dienstleistungen des Buchmarktes (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.2) | - a)
Gegenstände des Buchhandels, insbesondere Bücher, Zeitschriften und andere Printmedien, unterscheiden und ihre Bedeutung für die Branche darstellen - b)
Bücher, Zeitschriften und andere Printmedien von Angeboten in digitaler Form unterscheiden und bewerten - c)
kartografische Produkte unterscheiden - d)
buchaffine Nebenprodukte beschreiben und ihre Bedeutung für den Buchhandel begründen - e)
Dienstleistungen des Buchmarktes und ihre Bedeutung für den Unternehmenserfolg darstellen - f)
Kriterien, insbesondere literarischer, künstlerischer, wissenschaftlicher und technischer Art, für die qualitative Beurteilung des Angebots im Ausbildungsbetrieb anwenden
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1.3 | Herstellung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.3) | - a)
Aufbau von Büchern beschreiben, ihre Ausstattung bewerten - b)
Schrift-, Papier- und Einbandarten unterscheiden - c)
Satz-, Druck- und Bindetechniken unterscheiden - d)
Formen elektronischen Publizierens unter Berücksichtigung rechtlicher Vorschriften und technischer Erfordernisse unterscheiden
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1.4 | Buchmarktprozesse und -beteiligte (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.4) | - a)
Besonderheiten der Buchbranche und Leistungen des Buchmarktes unter handelsbezogenen und kulturellen Aspekten bewerten - b)
die Wertschöpfungskette im Buchmarkt erläutern und den eigenen Betrieb in diese einordnen - c)
Geschäftsprozesse des Buchmarktes und Geschäftsbeziehungen zwischen den einzelnen Handelspartnern erläutern - d)
Handelslandschaft im Sortimentsbuchhandel beschreiben - e)
die Bedeutung und die unterschiedlichen Strukturen des Verlagswesens im Buchhandel beschreiben - f)
Verlage und ihre Schwerpunkte unterscheiden - g)
die Funktionsbereiche im Verlag beschreiben
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1.5 | Rechtliche Bestimmungen im Buchmarkt (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.5) | - a)
branchenspezifische Gesetze berücksichtigen - b)
Rechte und Pflichten, die sich aus dem Preisbindungsgesetz ergeben, anwenden - c)
Bestimmungen des Urheberrechts berücksichtigen - d)
branchenspezifische Rahmenbedingungen, insbesondere Verkehrsordnung für den Buchhandel und Wettbewerbsregeln des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels anwenden - e)
handelsrechtliche Bestimmungen, insbesondere zum Wettbewerb, Internethandel und Fernabsatz, anwenden
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2 | Bibliografien und Recherche (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2) | |
2.1 | Bibliografien und Nachschlagesysteme (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.1) | - a)
Aufbau von Bibliografien kennen und Regeln des Bibliografierens anwenden - b)
das Verzeichnis lieferbarer Bücher und Barsortimentskataloge anwenden und auswerten - c)
wichtige Fach- und Spezialkataloge, sowie Recherchemöglichkeiten im Internet nutzen; Methoden der Beschaffung antiquarischer und vergriffener Werke anwenden
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2.2 | Erweiterte buchhändlerische Recherche (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.2) | - a)
Möglichkeiten der Volltextsuche nutzen - b)
Recherchemöglichkeiten von fremdsprachigen Titeln im Internet nutzen und Besonderheiten berücksichtigen - c)
Angebote buchaffiner Nebenmärkte erschließen und Nutzen prüfen - d)
Verzeichnisse oder Kataloge mit den bibliografischen Angaben erstellen - e)
interaktive Web-Techniken und buchhandelsspezifische Portale nutzen
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2.3 | Buchhändlerische Fachinformation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.3) | - a)
Fachinformationen, insbesondere das Börsenblatt, auswerten - b)
Buchmessen als Informationsquellen nutzen - c)
Vorschauen, Internetauftritte der Verlage sowie Informationen von Verlagsvertretern für die Beschaffung und das Angebot des Ausbildungsbetriebes nutzen
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3 | Warenwirtschaft und Beschaffung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3) | |
3.1 | Warenwirtschaft (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.1) | - a)
Grundsätze, Aufgaben und Ziele der Warenwirtschaft erläutern, das Warenwirtschaftssystem des Ausbildungsbetriebes nutzen - b)
Zyklus eines Bestellvorganges anhand der Warenwirtschaft beschreiben - c)
Warengruppen anhand der Warengruppensystematik als Teil des betrieblichen Warensortimentes unterscheiden - d)
Bestände erfassen und kontrollieren
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3.2 | Wareneingang (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.2) | - a)
Ware annehmen, Lieferungen nach Art, Menge und auf offene Mängel prüfen, bei Beanstandungen Maßnahmen einleiten - b)
Rechnungen und Lieferscheine mit den Bestell- und Wareneingangsdaten vergleichen und auf Richtigkeit prüfen, Abweichungen und Unstimmigkeiten klären - c)
Ware auszeichnen
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3.3 | Lagerlogistik (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.3) | - a)
bei der Lagerverwaltung des Ausbildungsbetriebes mitwirken und die Lagerorganisation des Ausbildungsbetriebes begründen - b)
Methoden der Lagerhaltung, Lagerbereinigung, insbesondere Remissionen, unterscheiden und anwenden - c)
bei der Inventur mitwirken, rechtliche Vorschriften beachten, zur Vermeidung von Inventurdifferenzen beitragen
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3.4 | Beschaffung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.4) | - a)
Formen der Beschaffung unterscheiden - b)
Warennachbezug anhand der Warenwirtschaftsdaten durchführen - c)
bei der Beschaffung wirtschaftliche Aspekte berücksichtigen - d)
Sonderkonditionen bei der Beschaffung berücksichtigen - e)
Handelsbräuche, insbesondere die Verkehrsordnung, anwenden
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4 | Einkauf (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4) | |
4.1 | Sortimentsstruktur (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4.1) | - a)
die Sortimentsstruktur, insbesondere anhand der Marktausrichtung sowie Breite und Tiefe, beurteilen - b)
Zusammenhänge zwischen Anordnung und inhaltlicher Struktur des Sortiments begründen - c)
Bedeutung der nicht preisgebundenen Produkte für das Sortiment herausstellen
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4.2 | Einkauf und Bestellung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4.2) | - a)
Bedarf an Waren unter Berücksichtigung der Umsatz- und Bestandsentwicklung, der saisonalen Schwankungen sowie der Absatzchancen ermitteln - b)
Umsatzkennzahlen beim Einkauf berücksichtigen - c)
Einkaufsmöglichkeiten bei Verlag, Zwischenbuchhandel und über Einkaufsgemeinschaften sowie Bündelung bei Eigenbestellung beurteilen und beim Einkauf nutzen - d)
Waren bestellen
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5 | Beratung und Verkauf (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5) | |
5.1 | Kundenorientierte Kommunikation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5.1) | - a)
Waren und Dienstleistungen des Ausbildungsbetriebes kundenorientiert anbieten, Preise begründen - b)
Gesprächsführungstechniken bei Informations-, Beratungs- und Verkaufsgesprächen anwenden - c)
im Kundengespräch sprachliche und nichtsprachliche Kommunikationsformen berücksichtigen - d)
auf Kundeneinwände und Kundenargumente verkaufsfördernd reagieren - e)
Konfliktursachen feststellen, Konfliktlösungen im Beratungsgespräch situationsbezogen anwenden - f)
Kundentypen und Verhaltensmuster im Kundengespräch individuell nutzen - g)
Kaufmotive und Wünsche von Kunden ermitteln und in Verkaufsgesprächen nutzen - h)
kulturelle Besonderheiten im Kundenkontakt berücksichtigen
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5.2 | Buchhändlerische Beratung und Verkauf (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5.2) | - a)
Kunden beraten und Verkaufsgespräche führen, Kauf abschließen - b)
Kundenkontakte nutzen und pflegen, dem Kundeninteresse entsprechende Bücher und Produkte aktiv anbieten - c)
über Neuerscheinungen informieren, neue Bücher und Bestsellerservice anbieten - d)
über Titel und Produktformen kundenorientiert beraten
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| | - e)
Trends und innovative Ansätze als Verkaufsargument nutzen - f)
Kundenbestellungen aufnehmen und bearbeiten - g)
Auswirkungen der eigenen Verkaufstätigkeit auf Unternehmenserfolg, Kundenzufriedenheit und Kundenbindung berücksichtigen
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5.3 | Kassenführung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5.3) | - a)
Kasse vorbereiten, kassieren, bare und unbare Zahlungen abwickeln, Kaufbelege erstellen - b)
Kasse abrechnen, Kassenbericht erstellen, Einnahmen und Belege weiterleiten - c)
Kunden beim Kassiervorgang Serviceleistungen anbieten - d)
Kassiervorgang als Mittel zur Kundenbindung nutzen - e)
buchhandelsspezifische Zahlungsmittel erläutern - f)
Besonderheiten beim Kassieren von Rechnungen berücksichtigen und die erfolgreiche Durchführung des unbaren Zahlungsvorgangs sicherstellen
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5.4 | Kundenbindung, Kundenservice (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5.4) | - a)
das Spektrum der buchhändlerischen Dienstleistungen des Ausbildungsbetriebes kundenorientiert einsetzen - b)
Einfluss von Kundenbindung und Kundenservice auf den Verkaufserfolg beachten - c)
für nicht lieferbare Bücher und Produkte vergleichbaren Ersatz anbieten und erläutern - d)
beim Einsatz besonderer Formen des Kundenservices im Ausbildungsbetrieb mitwirken - e)
Umtausch, Beschwerden und Reklamationen bearbeiten; rechtliche Bestimmungen und betriebliche Regelungen anwenden - f)
Beschwerdemanagement als Instrument zur Kundenbindung nutzen - g)
durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und Kundenbindung beitragen - h)
Kundendaten pflegen, Regelungen des Datenschutzes beachten
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5.5 | Vertriebswege (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5.5) | - a)
Vertriebswege des Buchhandels nutzen - b)
Informationen zur Erschließung neuer Vertriebswege auswerten und nutzen - c)
Waren unter Berücksichtigung von Kundenwünschen sowie wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten versenden - d)
besondere Anforderungen der Firmenkunden bei der Organisation des Vertriebs berücksichtigen - e)
Besonderheiten des Rechnungsverkaufs und Versands berücksichtigen - f)
Vor- und Nachteile von E-Commerce aus Sicht von Unternehmen und Kunden beurteilen
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5.6 | Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5.6) | - a)
fremdsprachige Fachbegriffe anwenden - b)
fremdsprachige Informationsquellen aufgabenbezogen auswerten - c)
Auskünfte erteilen und einholen, auch in einer Fremdsprache
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6 | Marketing (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6) | |
6.1 | Märkte und Zielgruppen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.1) | - a)
Strukturen der Buchhandelslandschaft bei Marketingentscheidungen berücksichtigen - b)
Marktdaten erfassen, Marktsituation am Standort unter wirtschaftlichen und regionalen Gesichtspunkten beurteilen und Schlussfolgerungen für das Marketing ziehen
|
| | - c)
Informationen über Kauf- und Konsumverhalten von bestehenden und potenziellen Zielgruppen ermitteln und für Marketingmaßnahmen aufbereiten - d)
Kundenwünsche und -bedürfnisse ermitteln, mit betrieblichen Leistungsangeboten vergleichen und daraus bedarfsgerechte Vorgehensweisen ableiten
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6.2 | Marketingkonzepte (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.2) | - a)
Ergebnisse der Marktforschung für die Entwicklung, Planung und Durchführung eines Marketingkonzeptes nutzen - b)
Marketingmaßnahmen auswählen und Marketinginstrumente einsetzen, Budgetvorgaben berücksichtigen - c)
Erfolg der Marketingmaßnahmen beurteilen - d)
Möglichkeiten der freien Preisgestaltung als Instrument der Angebotspolitik nutzen
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6.3 | Verkaufsförderung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.3) | - a)
visuelle Verkaufsförderung gezielt einsetzen - b)
anlass- und zielgruppenbezogene Informationen für die Verkaufsförderung einsetzen - c)
verkaufsstarke und verkaufsschwache Zonen feststellen und Maßnahmen zur Verkaufsförderung ableiten - d)
verkaufsfördernde Maßnahmen planen, durchführen und auswerten
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6.4 | Warenpräsentation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.4) | - a)
verkaufspsychologische Erkenntnisse bei der Gestaltung der Warenpräsentation berücksichtigen - b)
Ladengestaltung und Lichtdesign zur Warenpräsentation nutzen - c)
Präsentationsflächen im Rahmen der innerbetrieblichen Werbung gestalten - d)
Schaufensterplan erstellen und Schaufenster dekorieren - e)
eigene Dekorationsmittel und Materialien der Verlage einsetzen
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6.5 | Werbung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.5) | - a)
Werbeplan erstellen - b)
Werbemittel und Werbeträger unter Berücksichtigung von Kosten und Erfolg einsetzen - c)
Medien zielgruppenorientiert einsetzen - d)
Erfolg der Werbemaßnahmen beurteilen
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6.6 | Öffentlichkeitsarbeit (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.6) | - a)
Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit planen, durchführen und beurteilen - b)
Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung unterscheiden und koordinieren - c)
mit Medienvertretern zusammenarbeiten und Medienanalysen durchführen - d)
Interessen von Kooperationspartnern und Sponsoren berücksichtigen
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7 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7) | |
7.1 | Rechnerische Abwicklung und Zahlungsverkehr (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7.1) | - a)
Rechnungen erstellen und Belege für die Finanzbuchhaltung erfassen - b)
Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Abrechnungs-Gesellschaften prüfen - c)
Zahlungsmethoden unterscheiden, Zahlungsvorgänge rechnerisch bearbeiten und abwickeln - d)
Vorgänge des Mahnwesens bearbeiten
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7.2 | Kosten- und Leistungsrechnung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7.2) | - a)
Kosten- und Leistungsrechnung im Ausbildungsbetrieb als Informations- und Kontrollsystem anwenden - b)
kaufmännische Schlussfolgerungen aus der Kosten- und Leistungsrechnung ableiten und an der Erfolgsrechnung mitwirken
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7.3 | Kaufmännische Steuerung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7.4) | - a)
betriebliche Kennzahlen, insbesondere des Umsatzes, des Lagerumschlags und der Rentabilität sowie Handelsspanne und Rohertrag, ermitteln und für die Disposition nutzen - b)
Statistiken erstellen und zur Vorbereitung von Entscheidungen aufbereiten - c)
Maßnahmen der Steuerung vorbereiten und bei deren Durchführung mitwirken - d)
Controlling als Informations- und Steuerungsinstrument nutzen
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Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
1 | 2 | 3 |
1 | Sortiment (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1) | |
1.1 | Planung und Organisation von Veranstaltungen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1.1) | - a)
Veranstaltungen unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben planen, organisieren und durchführen - b)
Marketingmaßnahmen durchführen - c)
Veranstaltungen abrechnen und auswerten - d)
Interessen von Kooperationspartnern und Sponsoren berücksichtigen - e)
mit Medienvertretern zusammenarbeiten und Medienanalysen durchführen
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1.2 | Sortimentspolitik (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1.2) | - a)
Geschäftskonzepte des Buchhandels, insbesondere Filial- und Lagerkonzepte, Vertriebs- und Sortimentsausrichtung, vergleichen und in Bezug auf den Ausbildungsbetrieb bewerten - b)
das Sortiment unter Berücksichtigung seiner Struktur, der Standortbedingungen, Marktgegebenheiten, Trends und betrieblichen Vorgaben gestalten; Angebotsanpassungen entwickeln - c)
Chancen und Risiken von Nebensortimenten und Vertriebswegen bewerten - d)
Möglichkeiten der Preisgestaltung nicht preisgebundener Waren für die Sortimentspolitik nutzen
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1.3 | Einkaufsplanung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1.3) | - a)
Bezugsformen, Bestellwege und Bestelltechniken unter Berücksichtigung von Bezugs- und Zahlungskonditionen beurteilen und anwenden - b)
Budgetierung als Steuerungsinstrument einzelner Sortimentssegmente nutzen - c)
den Barsortimentsanteil des Ausbildungsbetriebes begründen - d)
Kontakte mit Verlagsvertretern pflegen - e)
Vertreterbesuche vorbereiten und durchführen - f)
Konditionen von Objektarten prüfen
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1.4 | Optimierter Einsatz der Warenwirtschaft (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1.4) | - a)
Warenwirtschaftsysteme unterscheiden und im Hinblick auf die Anforderungen des Betriebes bewerten - b)
Warenfluss artikelgenau und zeitnah erfassen
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| | - c)
Statistiken und Kennzahlen aus der Warenwirtschaft erstellen, analysieren sowie betriebswirtschaftlich auswerten - d)
Umsatz- und Umschlagszahlen nach Titeln, Warengruppen und Lieferanten auswerten - e)
Datensicherheit und -integrität der Warenwirtschaft prüfen, Daten pflegen
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1.5 | Logistik (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1.5) | - a)
logistische Beziehungen zwischen Sortiment, Verlag, Auslieferung und Zwischenbuchhandel betriebswirtschaftlich beurteilen - b)
Lieferwege, insbesondere Bücherwagendienste, auf Effizienz und Kosten prüfen und Wirtschaftlichkeit bewerten - c)
Warenströme steuern und optimieren
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2 | Verlag (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2) | |
2.1 | Programmplanung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.1) | - a)
das Verlagsprogramm, insbesondere anhand der Marktausrichtung sowie Breite und Tiefe, beurteilen - b)
Medienprodukte, insbesondere Digital- und Printprodukte, Insertionsprodukte, Lizenzen und Nebenrechte sowie Dienst- und Serviceleistungen, unterscheiden - c)
bei der Planung und Konzeption von Medienprodukten unter Berücksichtigung von Zielgruppen und Marktausrichtung mitwirken - d)
Medienprodukte unter Berücksichtigung der Kostenrechnung planen - e)
digitale Produkte unterscheiden und unter Produktions-, Absatz- und Kostenaspekten bewerten - f)
Bedeutung von Akquise und Betreuung von Autoren für den Verlag bewerten - g)
Entwürfe für Verträge mit Autoren, Übersetzern und Bildautoren vorbereiten - h)
Möglichkeiten der Bildbeschaffung und des Erwerbs der Bildrechte recherchieren und bewerten
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2.2 | Herstellung und Produktion (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.2) | - a)
Termine planen, festlegen und deren Einhaltung kontrollieren - b)
Herstellungsverfahren für Print-, Digital- und Nebenprodukte unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Kriterien sowie betrieblicher Vorgaben auswählen - c)
Angebote einholen, vergleichen und auswählen - d)
Kalkulationen und Deckungskostenbeitragsrechnungen erstellen - e)
Aufträge vergeben - f)
an der Layouterstellung von Print- und digitalen Produkten und dabei an der Umsetzung konzeptioneller Vorgaben aus Marketing und Lektorat mitwirken - g)
Produktionsprozesse koordinieren sowie Kosten überwachen - h)
Verkaufspreise kalkulieren
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2.3 | Marketing und Werbung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.3) | - a)
Kundenwünsche und -bedürfnisse ermitteln und Verfahren der Preisfindung anwenden - b)
Werbemaßnahmen für Handels- und Endkunden unterscheiden und koordinieren - c)
an der Entwicklung von Werbemitteln und verkaufsfördernden Maßnahmen unter Berücksichtigung von Werbeetats mitwirken
|
| | - d)
Rezensionsexemplare versenden - e)
Strukturen des Rezensionswesens verkaufsfördernd nutzen, Rezensionen auswerten - f)
Werbestrategien, insbesondere unter Berücksichtigung von Preis, Ausstattung und Zielgruppe, entwickeln
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2.4 | Verkauf (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.4) | - a)
bei der Entwicklung von Verkaufsstrategien mitwirken - b)
Organisation, Betreuung und Steuerung des Außendienstes unterstützen - c)
Vertreterkonferenzen vorbereiten und organisieren
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2.5 | Vertrieb (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.5) | - a)
Vertriebsdaten ermitteln und auswerten - b)
Bezugs- und Konditionenmodelle entwickeln und anbieten - c)
Vertriebswege auswählen - d)
die Auftragsabwicklung und die Rechnungsstellung steuern, Auslieferungen koordinieren
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2.6 | Rechte und Lizenzen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.6) | - a)
Auswirkungen von Erwerb, Sicherung und Verkauf von Verwertungs- und Nutzungsrechten bewerten - b)
bei Abschluss von Verlags- und Lizenzverträgen mitwirken
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3 | Antiquariat (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3) | |
3.1 | Einkauf (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3.1) | - a)
Angebote bearbeiten und bewerten; Gegenstände des Antiquariats aus Privathand und aus Doublettenbeständen öffentlicher Bibliotheken ankaufen und kollationieren - b)
Gegenstände des Antiquariats, insbesondere unter Berücksichtigung des Preises und des Zustands, beschaffen - c)
antiquariatsspezifische Internetportale nutzen - d)
Gegenstände des Antiquariats ersteigern - e)
aus Restbeständen von Verlagen und aus Antiquariatskatalogen bestellen; Bezugsquellen erschließen - f)
Gegenstände des Antiquariats, insbesondere historische Buchgattungen, Druck- und Originalgrafiken und Handschriften, bewerten - g)
Einkaufsentscheidungen unter Berücksichtigung der Marktsituation sowie literarischer, künstlerischer, wissenschaftlicher und warenkundlicher Gesichtspunkte treffen - h)
Verkaufspreise unter Berücksichtigung antiquariatsspezifischer Besonderheiten kalkulieren - i)
Finanzplanung und Budgetierung beim Einkauf berücksichtigen
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3.2 | Bearbeitung von Handelsgegenständen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3.2) | - a)
Bücher in Bibliografien auffinden und unterschiedliche Verzeichnungsprinzipien berücksichtigen - b)
Hilfsmittel und Literatur für eine verkaufsfördernde zusätzliche Beschreibung nutzen - c)
das Internet, insbesondere die Online-Kataloge der Bibliotheken, zur Recherche nutzen - d)
Werksverzeichnisse und Kataloge mit Verzeichnung von Original- und Druckgrafik nutzen - e)
Einbände beschreiben - f)
versteckte Bibliografien nutzen - g)
Katalogeintrag mit bibliografischer Aufnahme und Zustandsbeschreibung erstellen und in Datenbank übertragen
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3.3 | Erhaltung und Bestandspflege (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3.3) | - a)
Materialien, insbesondere Papier, Leder und Pergament, unterscheiden - b)
Bücher und Grafiken zur Erhaltung reparieren und pflegen - c)
Lagersystematik erstellen und verwalten - d)
Bestände und Datenbanken pflegen
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3.4 | Beratung und Verkauf (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3.4) | - a)
Kunden über Gegenstände des Antiquariats informieren - b)
Angebote erstellen - c)
Preise gegenüber den Kunden begründen
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| | - d)
Kundenwünsche, insbesondere von Bibliotheken, Bibliophilen und Sammlern, feststellen und bearbeiten - e)
nicht vorrätige Bücher und Zeitschriften auffinden, insbesondere über Handelspartner und Auktionen - f)
Bücher im Kundenauftrag begutachten - g)
über bibliophile Besonderheiten von Büchern informieren - h)
Antiquariatskataloge sowie Sonderlisten und Spezialangebote planen, erstellen, gestalten und versenden - i)
den Beitrag des Antiquariats für die Erhaltung von Kulturgütern aufzeigen
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Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
1 | 2 | 3 |
1 | Gestaltung einer spezifischen Warengruppe (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 4) | |
1.1 | Planung einer Warengruppe (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 1.1) | - a)
Warengruppensystematik als Mittel der logistischen, betriebswirtschaftlichen und wissenschaftlichen Standardisierung und Strukturierung im Buchhandel nutzen - b)
Rahmenbedingungen, insbesondere kurzfristige und langfristige Marktchancen einer spezifischen Warengruppe, analysieren - c)
Produktangebot der Verlage und Lieferanten einer spezifischen Warengruppe bewerten - d)
Produkte, insbesondere nach Zielgruppen, Editionsformen, Ausstattung, Qualität und Inhalt, bewerten - e)
Chancen und Risiken im Hinblick auf die Gestaltung einer Warengruppe abwägen, Kalkulationen erstellen und dabei insbesondere die Vorgaben der Sortimentspolitik berücksichtigen - f)
spezifische Warengruppe auswählen, unter Berücksichtigung der Sortimentspolitik Ziele formulieren und Budget planen - g)
Marketingmaßnahmen auswählen
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1.2 | Durchführung und Kontrolle (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 1.2) | - a)
inhaltliche, organisatorische, zeitliche und finanzielle Planung mit Beteiligten abstimmen - b)
Gestaltung der Warengruppe umsetzen, koordinieren und dokumentieren - c)
Kundenresonanz feststellen - d)
wirtschaftlichen Nutzen für den Betrieb ermitteln - e)
Handlungsempfehlungen für den Betrieb ableiten
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2 | Buchhändlerische Projekte (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 2) | |
2.1 | Projektvorbereitung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 2.1) | - a)
Projekte auswählen, Zielgruppen festlegen und Ziele formulieren - b)
Projekte planen; kundenorientierte, inhaltliche, organisatorische, zeitliche und finanzielle Aspekte bei der Projektarbeit berücksichtigen
|
| | - c)
Projektablaufplan erstellen und mit Beteiligten abstimmen - d)
Informations- und Kommunikationsstrukturen einrichten; Verantwortlichkeiten festlegen
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2.2 | Projektdurchführung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 2.2) | - a)
Projektaufgaben sowie die Arbeit interner und externer Beteiligter koordinieren - b)
Projektabläufe und -ergebnisse dokumentieren - c)
Umsetzung des Projektablaufplans koordinieren - d)
Projektfortschritt kontrollieren und bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen
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2.3 | Projektnachbereitung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 2.3) | - a)
Zielerreichung kontrollieren - b)
Abschlussbericht erstellen, Projektergebnisse für die interne und externe Verwertung aufbereiten - c)
Soll-Ist-Vergleich der Projektabrechnungen durchführen
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3 | Buchhändlerisches E-Business (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 3) | |
3.1 | Anforderungsanalyse (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 3.1) | - a)
IT-Infrastruktur analysieren, Zielgruppen festlegen, Handlungsbedarf feststellen und mit Beteiligten abstimmen - b)
Dienstleistungsangebote vergleichen, Kooperationen eingehen - c)
kundenorientierte, technische, organisatorische, zeitliche, personelle und finanzielle Anforderungen ermitteln - d)
Ablaufplan erstellen
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3.2 | Durchführung und Kontrolle (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 3.2) | - a)
Ablaufplan umsetzen und Ergebnisse kontrollieren - b)
Zwischenschritte und Ergebnis testen und dokumentieren - c)
Ergebnis für den Geschäftsablauf freigeben, Funktionalität sicherstellen - d)
Nutzen für den Betrieb und für die Zielgruppen ermitteln - e)
Handlungsempfehlungen für den Betrieb ableiten - f)
Ergebnisse im Betrieb kommunizieren
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Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
1 | 2 | 3 |
1 | Der Ausbildungsbetrieb (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 1) | |
1.1 | Stellung des Buchhandels in der Gesamtwirtschaft (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 1.1) | - a)
Stellung und Funktion des Buchhandels in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur erläutern - b)
Leistungen des Buchhandels an Beispielen des Ausbildungsbetriebes erläutern - c)
Besonderheiten, die sich aus dem kulturpolitischen Auftrag ergeben, begründen - d)
Aufbau und kulturpolitische Aktivitäten der Branchenorganisation darstellen
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1.2 | Betriebliche Organisation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 1.2) | - a)
Rechtsform des Ausbildungsbetriebes darstellen - b)
organisatorischen Aufbau des Ausbildungsbetriebes mit seinen Aufgaben und Zuständigkeiten und dem Zusammenwirken einzelner Funktionsbereiche erklären - c)
Geschäftsfelder, Aufgaben und Arbeitsabläufe im Betrieb darstellen - d)
Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Kooperationspartnern, Wirtschaftsorganisationen, Behörden und Berufsvertretungen erläutern
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1.3 | Berufsbildung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 1.3) | - a)
Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben - b)
den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen - c)
lebensbegleitendes Lernen für die berufliche und persönliche Entwicklung begründen sowie den Nutzen beruflicher Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten darstellen
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1.4 | Personalwirtschaft, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 1.4) | - a)
arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie für den Arbeitsbereich geltende Tarif- und Arbeitszeitregelungen beachten - b)
Ziele und Aufgaben der Personaleinsatzplanung erläutern und zu ihrer Umsetzung beitragen; Personaleinsatzpläne erstellen - c)
Arbeitsverträge unter Berücksichtigung arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Auswirkungen unterscheiden - d)
Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erklären
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1.5 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 1.5) | - a)
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen - b)
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden - c)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten - d)
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden - e)
Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
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1.6 | Umweltschutz (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 1.6) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere - a)
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären - b)
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden - c)
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen - d)
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
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2 | Arbeitsorganisation, Information und Kommunikation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 2) | |
2.1 | Arbeitsorganisation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 2.1) | - a)
die eigene Arbeit systematisch planen, durchführen und kontrollieren; dabei inhaltliche, organisatorische, zeitliche und finanzielle Aspekte berücksichtigen - b)
Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lern- und Arbeitstechniken einsetzen - c)
Methoden des selbstständigen Lernens anwenden, Fachinformationen nutzen
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2.2 | Teamarbeit und Kooperation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 2.2) | - a)
Information, Kommunikation und Kooperation für Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg nutzen - b)
Bedeutung von Wertschätzung, Respekt und Vertrauen als Grundlage erfolgreicher Zusammenarbeit beschreiben - c)
Aufgaben im Team planen und bearbeiten - d)
Konflikte analysieren, Lösungsalternativen entwickeln - e)
zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen - f)
Rückmeldungen geben und entgegennehmen - g)
die eigene Handlungskompetenz als wesentliche Voraussetzung für den Unternehmenserfolg erkennen
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2.3 | Informations- und Kommunikationssysteme, Datenschutz und Datensicherheit (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 2.3) | - a)
Möglichkeiten der Datenübertragung und Informationsbeschaffung nutzen, Sicherheitsanforderungen beachten - b)
Informations- und Kommunikationssysteme aufgaben- und kundenorientiert einsetzen - c)
Nachhaltigkeit und Bestand von Datenformen und -trägern bewerten - d)
Daten pflegen und sichern und dabei Regelungen des Datenschutzes beachten - e)
Techniken des Dokumentenmanagements anwenden
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2.4 | Elektronische Geschäftsabwicklung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 2.4) | - a)
Hardware-Probleme, insbesondere bei Computern und Peripherie analysieren, Maßnahmen veranlassen - b)
Software-Probleme, insbesondere bei Betriebssystem, Standardsoftware, Warenwirtschaftssystem und Server-Software analysieren, Maßnahmen veranlassen - c)
netzwerk- und internetbasierte Anwendungen und Dienste, insbesondere Sicherheitssoftware, Serverdienste, Web-Service, warten - d)
Webseite aktualisieren und pflegen - e)
die digitale Wertschöpfungskette im Kontext betrieblicher Optimierungen nutzen
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2.5 | Qualitätssicherung betrieblicher Abläufe (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 2.5) | - a)
betriebliche Abläufe unter Berücksichtigung von Informationsflüssen, Entscheidungswegen und Schnittstellen darstellen - b)
Einflussfaktoren auf die Qualität an der eigenen Prozesskette analysieren und qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitskontext durchführen - c)
Zusammenhang zwischen Qualität und Kundenzufriedenheit sowie dessen Auswirkungen auf den Unternehmenserfolg darstellen - d)
zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen im Betrieb beitragen
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