§ 8 BüroMKfAusbV
Gewichtung der Prüfungsbereiche, Bestehen der Abschlussprüfung
(1) Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
- 1.
informationstechnisches
Büromanagementmit 25 Prozent, - 2.
Kundenbeziehungs-
prozessemit 30 Prozent, - 3.
Fachaufgabe in der
Wahlqualifikationmit 35 Prozent, - 4.
Wirtschafts- und
Sozialkundemit 10 Prozent.
(2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen wie folgt bewertet worden sind:
- 1.
- im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
- 2.
- in mindestens drei Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
- 3.
- in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“.
(3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „informationstechnisches Büromanagement“, „Kundenbeziehungsprozesse“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn
- 1.
- der Prüfungsbereich schlechter als „ausreichend“ bewertet worden ist und
- 2.
- die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Fußnote(n):
(+++ § 8: Zur Anwendung vgl. § 1 BüroMKfAusbVErpV +++)
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