(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 62, S. 8 - 17)
Abschnitt A: wahlqualifikationsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenLfd. Nr. | Berufsbildpositionen | Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im |
1. bis 15. Monat | 16. bis 36. Monat |
| 1 | 2 | 3 | 4 |
| 1 | Informationsmanagement anwenden (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) | - a)
betriebliche Kommunikationssysteme auswählen und anwenden - b)
Grundfunktionen des Betriebssystems anwenden - c)
Nutzen des Einsatzes von elektronischen Dokumentenmanagementsystemen aufzeigen - d)
Nutzen und Risiken von Onlineanwendungen aufzeigen - e)
Wege der Informationsbeschaffung beherrschen - f)
Maßnahmen zur Datensicherung und Datenpflege veranlassen
| 11 | |
| 2 | Informationsverarbeitung durchführen (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) | - a)
Texte des internen und externen Schriftverkehrs formulieren, gliedern sowie situationsgerecht und normgerecht erstellen - b)
Textverarbeitungssystem bedarfsgerecht und effizient anwenden - c)
Vor- und Nachteile verschiedener Präsentationsmedien und -techniken abwägen - d)
Präsentationen vorgaben- und adressatengerecht entwerfen, gestalten und durchführen - e)
Präsentationen reflektieren - f)
Kalkulationstabellen erstellen und Berechnungen durchführen - g)
Daten in Diagrammen darstellen - h)
Tabellen und Diagramme dokumentenübergreifend verwenden - i)
Dokumente pflegen und archivieren - j)
Dateien exportieren und importieren
| 11 | |
| 3 | bürowirtschaftliche Abläufe organisieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) | - a)
Bedarf an Büromaterial planen, beschaffen und verwalten - b)
Posteingang und -ausgang bearbeiten - c)
Dokumente unter Beachtung gesetzlicher und betrieblicher Aufbewahrungsfristen verwalten - d)
bürowirtschaftliche Abläufe reflektieren und Verbesserungen vorschlagen
| 7 | |
| 4 | Koordinations- und Organisationsaufgaben übernehmen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) | - a)
interne und externe Termine planen, koordinieren und überwachen; bei Terminabweichungen erforderliche Maßnahmen einleiten - b)
Sitzungen und Besprechungen nach sachlichen und zeitlichen Vorgaben vor- und nachbereiten sowie betreuen - c)
bei der Planung, Durchführung und Kontrolle von Projekten mitwirken
| 5 | |
| 5 | Kundenbeziehungen gestalten (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) | - a)
eigene Rolle als Dienstleister im Kundenkontakt berücksichtigen - b)
Kundendaten zusammenstellen, aufbereiten und auswerten - c)
situationsgerecht und kundenorientiert Auskunft geben und beraten - d)
Informationen kundengerecht aufbereiten - e)
Bedeutung von Kundenservice für die Kundenzufriedenheit erkennen und berücksichtigen
| 7 | |
| 6 | Auftragsbearbeitung durchführen (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) | - a)
Markt- und Wettbewerbssituation des Ausbildungsbetriebes darstellen - b)
Kundenanfragen bearbeiten und bei ihrer Abwicklung mitwirken - c)
Kundenaufträge annehmen, bearbeiten sowie dabei Rechtsvorschriften und Verfahrensregeln beachten
| 6 | |
- d)
Auftragsabwicklung mit Kunden festlegen - e)
Begleitdokumente und Rechnungen erstellen - f)
Vor- und Nachkalkulationen durchführen und auswerten - g)
Beschwerden und Reklamationen bearbeiten
| | 11 |
| 7 | Material und externe Dienstleistungen beschaffen (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) | - a)
Material- und Dienstleistungsbedarf ermitteln - b)
Bezugsquellen ermitteln, Auswahl begründen und dabei Beschaffungsrichtlinien sowie Rahmenverträge beachten - c)
Angebote einholen, prüfen, vergleichen und Entscheidungen begründen - d)
Bestellungen durchführen - e)
Liefertermine überwachen und bei Verzug mahnen - f)
Bestellungen mit den Wareneingangsunterlagen vergleichen, Dienstleistungen abnehmen, bei Abweichungen Differenzen klären
| 11 | |
| 8 | personalbezogene Aufgaben übernehmen (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) | - a)
Personaleinsatzplanung unterstützen und Arbeitszeitregelungen berücksichtigen - b)
Dienstreiseanträge und Reisekostenabrechnungen vorbereiten - c)
rechtliche Regelungen, insbesondere tarifrechtliche oder beamtenrechtliche Vorschriften, anwenden - d)
bei der Bearbeitung von Mitarbeiterdaten Regelungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten - e)
bereichsbezogene Personalstatistiken führen und auswerten
| | 13 |
| 9 | kaufmännische Steuerung durchführen (§ 4 Absatz 2 Nummer 9) | - a)
Einflussfaktoren auf die Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Leistungserstellung beachten - b)
Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Planung, Steuerung und Kontrolle an Beispielen anwenden - c)
Investitionen und Finanzierung an Beispielen erläutern - d)
Kosten- und Leistungsstruktur berücksichtigen
| | 13
|
| | - e)
Belege unterscheiden, den jeweiligen Geschäftsvorgängen zuordnen, rechnerisch und sachlich prüfen - f)
Zahlungen unter Berücksichtigung der Zahlungsbedingungen vorbereiten
| | |
Abschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den WahlqualifikationenLfd. Nr. | Wahlqualifikationen | Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im |
1. bis 15. Monat | 16. bis 36. Monat |
| 1 | 2 | 3 | 4 |
| 1 | Auftragsprozess steuern (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) | - a)
Kunden produktspezifisch und kaufmännisch beraten - b)
Angebotsgrundlagen und -alternativen mit dem Kunden entwickeln - c)
ergänzenden Service anbieten - d)
Kalkulationsdaten für Angebote einholen - e)
Angebote erstellen - f)
Auftragseingang prüfen, Auftrag bestätigen - g)
Zeit- und Ressourcenplan in Abstimmung mit den Beteiligten erstellen - h)
auftragsrelevante Beschaffungen sicherstellen - i)
auftragsbegleitend mit Kunden kommunizieren - j)
auftragsbezogene Daten einholen - k)
Soll- und Ist-Vergleich der Leistungserbringung durchführen, bei Bedarf nachsteuern - l)
Abnahme der Leistung veranlassen - m)
Auftragsdokumentation vervollständigen und bearbeiten - n)
Aufträge nachkalkulieren - o)
Aufträge fakturieren, Kundenrechnungen erstellen - p)
Zahlungseingänge überwachen und bei Bedarf Maßnahmen einleiten - q)
Kundenzufriedenheit ermitteln und auswerten - r)
Maßnahmen zur Kundenbindung initiieren - s)
Kundenreklamationen bearbeiten - t)
Probleme in Auftragsprozessen identifizieren und analysieren - u)
Problemlösungen vorschlagen
| | 22 |
| 2 | Instrumente der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle nutzen (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) | - a)
Kreditoren- und Debitorenstammdaten aufnehmen und pflegen - b)
Geschäftsvorgänge unter Berücksichtigung gesetzlicher und betrieblicher Regelungen buchhalterisch einordnen - c)
Belege erfassen, kontieren und auf Bestands- und Erfolgskonten buchen - d)
Zahlungseingänge überwachen und Zahlungsausgänge veranlassen - e)
Maßnahmen bei Zahlungsverzug einleiten
| | |
| | - f)
bei periodengerechten Abschlussarbeiten unterstützen - g)
Zweck und Struktur der betrieblichen Kosten- und-Leistungsrechnung bei Aufgabenstellungen berücksichtigen - h)
Kosten ermitteln, aufbereiten und überwachen - i)
Leistungen kalkulieren und verrechnen - j)
Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung für Entscheidungen aufbereiten - k)
im Rahmen des Controllings Einflussfaktoren auf den Betriebserfolg identifizieren und reflektieren - l)
Ergebnisse der Betriebsrechnung und der Finanzbuchhaltung für das Controlling aufbereiten und interpretieren - m)
Soll- und Ist-Vergleiche durchführen, Abweichungen feststellen und kommunizieren - n)
Kennzahlen ermitteln, aufbereiten und beurteilen, Statistiken und Berichte erstellen
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| 3 | kaufmännische Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen gestalten und umsetzen (§ 4 Absatz 3 Nummer 3) | - a)
Buchungsvorgänge bearbeiten - b)
Kassenbuch führen - c)
Bestands- und Erfolgskonten führen - d)
Offene-Posten-Listen verwalten - e)
Zahlungsein- und -ausgänge kontrollieren und Maßnahmen bei Zahlungsverzug einleiten - f)
am buchhalterischen Jahresabschluss unter Berücksichtigung der Fristen mitwirken - g)
Personalstammdaten erfassen und pflegen - h)
erforderliche Prozessdaten für die Entgeltabrechnung erfassen und bearbeiten - i)
Auszahlungsbeträge unter Berücksichtigung geltender steuer-, sozial- und tarifrechtlicher Bestimmungen ermitteln - j)
notwendige Unterlagen zum Monats- und Jahresabschluss unter Berücksichtigung der Fristen erstellen - k)
Kosten verursachungsgerecht zuordnen - l)
Angebote unter Berücksichtigung der Kosten und Marktchancen kalkulieren - m)
auftragsbezogene Kosten überwachen und kontrollieren - n)
Verfahren der Voll- und Teilkostenrechnung anwenden - o)
durch Nachkalkulation Auswirkungen auf den Unternehmenserfolg ermitteln - p)
bei der Ermittlung der Unternehmensertragslage mitwirken - q)
Wirkungen der Abschreibungen für den Betriebserfolg unterscheiden - r)
Statistiken erstellen und Plan-Ist-Vergleiche durchführen - s)
betriebliche Kennzahlen beurteilen und für unternehmerische Entscheidungen aufbereiten
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| 4 | Einkauf und Logistikprozesse planen, koordinieren und durchführen (§ 4 Absatz 3 Nummer 4)
| - a)
Bedarf an Produkten und Dienstleistungen feststellen - b)
Mengen und Termine disponieren - c)
interne Einkaufsrichtlinien und Rahmenverträge sowie betriebliche Compliance einhalten - d)
Bezugsquellen ermitteln, analysieren und Lieferantenvorauswahl treffen - e)
Angebote einholen und vergleichen - f)
Bestellung durchführen, Auftragsbestätigung mit der Bestellung vergleichen und bei Abweichungen Lösungen vereinbaren - g)
Vertragserfüllung überwachen und bei Vertragsstörung Maßnahmen einleiten - h)
bei der Verhandlung von Einkaufskonditionen mitwirken - i)
Lieferanteninformationen für Entscheidungen systematisch erfassen - j)
bei der Erstellung von Rahmenverträgen mitwirken - k)
Prozesse der Bedarfsermittlung und des Einkaufs reflektieren und Verbesserungen vorschlagen - l)
unterschiedliche Systeme der Lagerhaltung vergleichen - m)
vom Ausbildungsbetrieb genutztes Lagersystem bei logistischen Abläufen berücksichtigen - n)
Wareneingang prüfen, Mängelbeseitigung veranlassen - o)
Bestände erfassen, kontrollieren und bewerten
| | 22 |
| 5 | Marketing- und Vertriebsaktivitäten mitgestalten (§ 4 Absatz 3 Nummer 5) | - a)
Instrumente der Marktbeobachtung und -analyse nutzen und dabei Mitbewerber sowie Marktentwicklungen beachten - b)
an der Entwicklung von Marketingmaßnahmen mitwirken - c)
Ressourcen planen und organisieren und Kosten ermitteln - d)
bei der Durchführung von Marketingmaßnahmen, insbesondere der Verkaufsförderung, mitwirken und diese Maßnahmen dokumentieren - e)
Aktivitäten hinsichtlich Zeit, Wirtschaftlichkeit und Qualität überwachen und gegebenenfalls nachsteuern - f)
Wirkungen von Marketingmaßnahmen feststellen und Verbesserungsvorschläge entwickeln - g)
Kundendaten und -informationen nutzen - h)
Vertriebsformen berücksichtigen - i)
Situation des Kunden analysieren, Bedarf feststellen, kundengerechte Lösungsvorschläge entwickeln und erläutern, über Finanzierungsmöglichkeiten informieren; Angebote unterbreiten - j)
Verträge und Vertragsverhandlungen vorbereiten und an Vertragsabschlüssen mitwirken - k)
Erfüllung von Verträgen überwachen, bei Abweichungen Maßnahmen einleiten - l)
Kundenbeziehungen unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben gestalten
| | 22 |
| | - m)
Maßnahmen der Kundenbindung und -betreuung umsetzen - n)
Beschwerden entgegennehmen und Maßnahmen des Beschwerdemanagements umsetzen - o)
Kundenzufriedenheit ermitteln, Maßnahmen vorschlagen
| | |
| 6 | personalwirtschaftliche Prozesse umsetzen (§ 4 Absatz 3 Nummer 6) | - a)
rechtliche Vorgaben aus unterschiedlichen Beschäftigungs- und Dienstverhältnissen im Ausbildungsbetrieb beachten - b)
Personalakten unter Berücksichtigung von Datenschutz und Datensicherheit führen - c)
Vorgänge im Zusammenhang mit Entgelten oder Bezügen bearbeiten - d)
Vorgänge im Zusammenhang mit Arbeits- und Fehlzeiten bearbeiten - e)
Auskünfte im Zusammenhang mit der Personalverwaltung erteilen - f)
Personalstatistiken führen und auswerten - g)
Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte berücksichtigen - h)
bei Einstellungen und personellen Veränderungen erforderliche Meldungen veranlassen, Verträge vorbereiten und Dokumente erstellen - i)
Personalbedarfsermittlung unter Berücksichtigung von Anforderungsprofilen unterstützen - j)
im Personalbeschaffungsprozess, insbesondere bei Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und Entscheidungsfindungen, mitwirken - k)
im Bereich der Personalentwicklung insbesondere Maßnahmen im Rahmen der Aus- und Weiterbildung organisieren - l)
betriebliche Gesundheitsförderung unterstützen - m)
Maßnahmen der Personalbeschaffung und -entwicklung reflektieren und Verbesserungen vorschlagen
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| 7 | Assistenzaufgaben übernehmen (§ 4 Absatz 3 Nummer 7) | - a)
Methoden des Selbstmanagements zur Optimierung von Büroorganisation und Arbeitsabläufen anwenden - b)
Kommunikation zwischen den Beteiligten unterstützen und über Prioritäten von Interessen und Anliegen entscheiden - c)
Kommunikation mit den Beteiligten situationsgerecht gestalten, dabei Anliegen berücksichtigen, eigenes Rollenverständnis entwickeln - d)
Kommunikationsstörungen vermeiden - e)
Kleinprojekte planen, durchführen, kontrollieren und bewerten - f)
Termine koordinieren und überwachen; Wiedervorlage steuern - g)
termingerecht Informationen und Arbeitsergebnisse einfordern und bereitstellen - h)
Informationen und Dokumente inhaltlich zusammenstellen
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|
| | - i)
über Dringlichkeit von Informationen und Dokumenten sowie deren Weiterleitung entscheiden - j)
Geschäftskorrespondenz führen - k)
Reisen organisieren, nachbereiten und abrechnen - l)
Veranstaltungen organisieren, begleiten und nachbereiten - m)
Unterlagen zusammenstellen und aufbereiten
| | |
| 8 | Öffentlichkeitsarbeit gestalten und Aufgaben des Veranstaltungsmanagements übernehmen (§ 4 Absatz 3 Nummer 8) | - a)
bestehende Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit analysieren - b)
an der Entwicklung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit unter Berücksichtigung von Zielsetzung, Zielgruppen und unterschiedlichen Medien mitwirken - c)
Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit planen, organisieren und umsetzen sowie deren Wirkung bewerten - d)
an Veranstaltungsplanungen, insbesondere hinsichtlich Öffentlichkeitsarbeit, Ressourcenkalkulation, räumlicher Organisation und Ausstattung, mitwirken und dabei wirtschaftliche, rechtliche und ökologische Aspekte berücksichtigen - e)
Einladungen und Teilnehmerunterlagen erarbeiten sowie Teilnehmende bei Anfragen und organisatorischen Problemen unterstützen - f)
Prozesse mit Dienstleistern koordinieren und überwachen, dabei Compliance-Vorgaben einhalten und bei Abweichungen Maßnahmen einleiten - g)
Kosten nachkalkulieren, Rechnungen prüfen und kontieren - h)
Veranstaltungen dokumentieren und analysieren, Informationen für die Öffentlichkeitsarbeit und nachfolgende Prozesse nutzen
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| 9 | Aufgaben der Verwaltung wahrnehmen und Recht anwenden (§ 4 Absatz 3 Nummer 9) | - a)
Kunden und Bürger im Umgang mit Verwaltung situationsgerecht unterstützen, auf sachgerechte Antragstellung hinwirken - b)
Möglichkeiten der Aufgabenerledigung Kunden und Bürgern nachvollziehbar aufzeigen - c)
Verwaltungsprozesse transparent gestalten - d)
Anliegen und Zuständigkeiten klären, Sachverhalte ermitteln, Maßnahmen einleiten - e)
Beteiligungsverfahren durchführen, dabei Verfahrensvorschriften beachten - f)
Rechtsgrundlagen bei der Wahrnehmung von Fachaufgaben anwenden - g)
Sachverhalte unter Tatbestandsmerkmale subsumieren und unter Beachtung gebundenen und ungebundenen Verwaltungshandelns Rechtsfolgen feststellen - h)
Verwaltungsakte entwerfen - i)
Bekanntgabe von Verwaltungsakten veranlassen - j)
Widersprüche, Einsprüche und Beschwerden entgegennehmen, Form und Frist prüfen und weiterleiten - k)
Möglichkeiten der Korrektur von Verwaltungshandlungen aufzeigen
| | 22 |
| | - l)
Vorgänge nach rechtlichen und behördlichen Vorgaben dokumentieren - m)
Bearbeitungsprozesse analysieren und Verbesserungen vorschlagen
| | |
| 10 | Haushaltsmittel planen und bewirtschaften (§ 4 Absatz 3 Nummer 10) | - a)
rechtliche Grundlagen des öffentlichen Haushaltes unter Berücksichtigung des Haushalts- oder Wirtschaftsplans anwenden - b)
Haushaltsgrundsätze bei der Mittelbewirtschaftung anwenden - c)
am Verfahren zur Aufstellung des Haushalts- oder Wirtschaftsplans mitwirken - d)
Anforderungen der Haushaltsaufsicht und Haushaltskontrolle berücksichtigen - e)
Geschäftsvorgänge zuordnen und Buchungen vorbereiten - f)
bei der Mittelbedarfsberechnung im Rahmen der Haushaltsausführung mitwirken - g)
gebuchte Einnahmen, Ausgaben, Erträge und Aufwendungen ermitteln und hochrechnen - h)
Übersichten für Mittelzu- und -abflüsse erstellen, überwachen und weiterleiten - i)
Voraussetzungen für Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen prüfen - j)
Unterlagen für den Jahresabschluss zusammenstellen
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Abschnitt C: wahlqualifikationsübergreifende integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenLfd. Nr. | Berufsbildpositionen | Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Zuordnung |
| 1 | 2 | 3 | 4 |
| 1 | Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 4 Nummer 1) | - a)
den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern - b)
Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System der Berufsausbildung beschreiben - c)
die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen - d)
die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern - e)
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern - f)
Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern - g)
Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
| |
| | - h)
wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern - i)
Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern
| |
| 2 | Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (§ 4 Absatz 4 Nummer 2) | - a)
Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden - b)
Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen - c)
sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern - d)
technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen - e)
ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden - f)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten - g)
betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
| |
| 3 | Umweltschutz und Nachhaltigkeit (§ 4 Absatz 4 Nummer 3) | - a)
Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen - b)
bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen - c)
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten - d)
Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen - e)
Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln - f)
unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
| während der gesamten Ausbildung |
| 4 | digitalisierte Arbeitswelt (§ 4 Absatz 4 Nummer 4) | - a)
mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten - b)
Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten - c)
ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren - d)
Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen - e)
Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
| |
| | - f)
Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten - g)
Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten - h)
Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren
| |
Lfd. Nr. | Berufsbildpositionen | Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im |
1. bis 15. Monat | 16. bis 36. Monat |
| 1 | 2 | 3 | 4 |
| 5 | Arbeitsorganisation und Informationsmanagement gestalten (§ 4 Absatz 4 Nummer 5) | - a)
eigene Arbeit systematisch planen, durchführen und kontrollieren sowie Arbeits- und Organisationsmittel einsetzen - b)
Abläufe unter Berücksichtigung von Informationsflüssen, Entscheidungswegen und Schnittstellen einordnen und mitgestalten - c)
Informationen recherchieren, auswerten, beurteilen, aufbereiten und archivieren - d)
Vor- und Nachteile verschiedener Informationsquellen berücksichtigen
| 4 | |
- e)
die eigene Arbeitsweise reflektieren, Verbesserungspotenzial identifizieren und zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen beitragen
| | 2 |
| 6 | Zusammenarbeit und Kommunikation gestalten (§ 4 Absatz 4 Nummer 6) | - a)
interne und externe Kommunikationsprozesse sowie Kooperationsprozesse gestalten - b)
Aufgaben im Team planen und bearbeiten - c)
unter Berücksichtigung der Zielgruppe und des Sachverhaltes geeignete analoge oder digitale Kommunikationswege auswählen und zielführend einsetzen
| 2 | |
- d)
Gesprächsführungs- und Fragetechniken anwenden - e)
Gespräche ziel- und kundenorientiert führen, Zeitrahmen einhalten, Ergebnisse zusammenfassen - f)
Feedback konstruktiv geben und entgegennehmen - g)
soziokulturelle Unterschiede in der Kommunikation berücksichtigen - h)
Wertschätzung, Respekt und Vertrauen als Grundlage erfolgreicher Zusammenarbeit erkennen - i)
zur Konfliktlösung im eigenen Arbeitsumfeld beitragen - j)
fremdsprachige Fachbegriffe anwenden - k)
Auskünfte in einer Fremdsprache einholen und erteilen
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