I. BVABesZustAnO

Widerspruchsverfahren

Dem Bundesverwaltungsamt wird die Entscheidung über Widersprüche von Beschäftigten des Bundesversicherungsamtes gegen Verwaltungsakte sowie die Ablehnung von Ansprüchen in besoldungsrechtlichen Angelegenheiten übertragen, soweit das Bundesverwaltungsamt die Maßnahme getroffen hat.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.