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Das im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verteidigung und den Innenministern (Senatoren) der Länder durch meinen Erlaß vom 18. Dezember 1957 (Gemeinsames Ministerialblatt 1958 S. 34) festgelegte Verfahren zwischen den Erfassungsbehörden und der Ermittlungszentrale bleibt unberührt. In dem Erlaß vom 18. Dezember 1957 tritt das Bundesverwaltungsamt an die Stelle der früheren Bundesstelle für Verwaltungsangelegenheiten des Bundesministers des Innern.

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