Die Regelungen der §§ 5a und 5b werden im Jahr 2036 im Hinblick auf ihre Verteilungswirkung evaluiert. Die Verteilungswirkung wird in Bezug sowohl auf die Kosten der Vermieter als auch auf die Kosten der Mieter evaluiert.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.