§ 8 ContStifG

Satzung

Der Stiftungsrat kann die Satzung der Stiftung mit Genehmigung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen ändern.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.