§ 6 DachdMstrV
Situationsaufgabe
(1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Qualifikationsnachweis für die Meisterprüfung im Dachdecker-Handwerk. Die Aufgabenstellung erfolgt durch den Meisterprüfungsausschuss.
(2) Als Situationsaufgabe sind drei der nachfolgend aufgeführten Arbeiten auszuführen:
- 1.
- eine hinterlüftete Außenwandbekleidung mit Unterkonstruktion und Wärmedämmung,
- 2.
- ein Bauteil zur Dachentwässerung,
- 3.
- ein Bauteil eines Dachstuhls,
- 4.
- eine Dachdeckung mit Kehle,
- 5.
- eine Dachabdichtung mit Anschlussdetails.
(3) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen nach Absatz 2 gebildet.
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