§ 7 DarlVermV
Angaben zur Speicherung im Vermittlerregister
Im Vermittlerregister nach § 11a der Gewerbeordnung werden folgende Angaben zum nach § 34k Absatz 8 der Gewerbeordnung Eintragungspflichtigen gespeichert:
- 1.
- der Familienname und der Vorname sowie die Firmen der Personenhandelsgesellschaften, in denen der Eintragungspflichtige als geschäftsführender Gesellschafter tätig ist,
- 2.
- das Geburtsdatum,
- 3.
- die Angabe, dass der Eintragungspflichtige eine Erlaubnis nach § 34k Absatz 1 der Gewerbeordnung als Darlehensvermittler besitzt,
- 4.
- die Angabe, ob der Eintragungspflichtige als Honorar-Darlehensberater nach § 34k Absatz 5 der Gewerbeordnung auftritt,
- 5.
- die Bezeichnung und die Anschrift der zuständigen Erlaubnisbehörde und der zuständigen Registerbehörde,
- 6.
- die betriebliche Anschrift,
- 7.
- die Registrierungsnummer nach § 8 Absatz 3 Satz 1,
- 8.
- der Familienname und der Vorname der vom Eintragungspflichtigen beschäftigten Personen, die für die Vermittlung und Beratung in leitender Position verantwortlich sind, sowie
- 9.
- die Geburtsdaten der nach Nummer 8 eingetragenen Personen.
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