Art 1 DBAG LTU

Dem in Wilna am 22. Juli 1997 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Litauen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie dem dazugehörigen Protokoll vom selben Tag wird zugestimmt. Das Abkommen und das Protokoll werden nachstehend veröffentlicht.

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