§ 1 DBATURNV
Abkommen
Abkommen im Sinn dieser Verordnung ist das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (Abkommen) vom 19. September 2011 (BGBl. 2012 II S. 527) in der jeweils geltenden Fassung.
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