I. DelegationsAnO BEV

Ernennung und Entlassung von Beamtinnen und Beamten

Nach Abschnitt A. I. b) der Delegationsanordnung BMVBW vom 6. Februar 2002 (BGBl. I S. 746), die zuletzt durch die Anordnung vom 10. Januar 2003 (BGBl. I S. 127) geändert worden ist, übertrage ich die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten bis zur Besoldungsgruppe A 13 (gehobener Dienst) und der entsprechenden Beamtinnen und Beamten bis zur Anstellung auf die Leiterinnen und Leiter der Dienststellen des Bundeseisenbahnvermögens.

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