§ 11 DerivateV
Quantitative Vorgaben
Bei der Ermittlung des potenziellen Risikobetrags für das Marktrisiko ist
- 1.
- anzunehmen, dass die zum Geschäftsschluss im Investmentvermögen befindlichen Finanzinstrumente oder Finanzinstrumentsgruppen weitere 20 Arbeitstage im Investmentvermögen gehalten werden,
- 2.
- ein einseitiges Prognoseintervall mit einem Wahrscheinlichkeitsniveau in Höhe von 99 Prozent zugrunde zu legen und
- 3.
- ein effektiver historischer Beobachtungszeitraum von mindestens einem Jahr zugrunde zu legen.
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