§ 3 DestAusbV
Ausbildungsberufsbild
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Arbeitsschutz und Unfallverhütung,
- 2.
- Umweltschutz,
- 3.
- Ausführen von Hygienemaßnahmen,
- 4.
- Kenntnisse der produktbezogenen Rechtsvorschriften,
- 5.
- Kenntnisse des Ausbildungsbetriebs,
- 6.
- Bedienen und Warten der technischen Einrichtungen,
- 7.
- Kontrollieren der Rohstoffe, Halbfabrikate und Spirituosen,
- 8.
- Herstellen von Halbfabrikaten,
- 9.
- Herstellen von Spirituosen,
- 10.
- Lagern der Rohstoffe, Halbfabrikate und Spirituosen,
- 11.
- Klären und Filtrieren der Halbfabrikate und Spirituosen,
- 12.
- Abfüllen von Spirituosen.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.