§ 24 DeuFöV

Expertengremium

Zur Bewertung von Lehrplänen, Lehr- und Lernmitteln, zur Entwicklung von Verfahren der Qualitätskontrolle sowie Fortentwicklung der berufsbezogenen Deutschsprachförderung richtet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Expertengremium ein.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.