§ 8 DGBankSa
- 1.
- Der Vorstand führt die Geschäfte der Aktiengesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der Geschäftsordnung des Vorstandes.
- 2.
- Der Vorstand gibt sich mit Zustimmung des Aufsichtsrates eine Geschäftsordnung.
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