§ 5 DGIAG

Organe der Stiftung

Organe der Stiftung sind

1.
der Stiftungsrat,
2.
die oder der Vorsitzende des Stiftungsrates,
3.
die Direktionsversammlung,
4.
die Direktorinnen oder Direktoren der Institute,
5.
die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer.

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