§ 18 DHMG
Gremien und Leitung der unselbständigen Stiftung
(1) Bei der unselbständigen Stiftung werden gebildet
- 1.
- der Stiftungsrat,
- 2.
- der wissenschaftliche Beraterkreis.
(2) Die unselbständige Stiftung hat eine Direktorin oder einen Direktor.
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