§ 2 DHMG
Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist es, die gesamte deutsche Geschichte in ihrem europäischen Zusammenhang darzustellen.
(2) Der Erfüllung dieses Zweckes dienen insbesondere:
- 1.
- Einrichtung, Unterhaltung und Weiterentwicklung einer ständigen Ausstellung;
- 2.
- Erwerb von Realien zur deutschen Geschichte sowie deren Inventarisierung, Dokumentation und erforderlichenfalls Restaurierung;
- 3.
- Wechselausstellungen, museumspädagogische Vermittlung, Vorträge, Seminare, Filmvorführungen und sonstige Veranstaltungen;
- 4.
- Unterhaltung einer Bibliothek und einer Mediathek;
- 5.
- Forschung und Veröffentlichungen;
- 6.
- Zusammenarbeit mit deutschen und internationalen Museen und sonstigen Einrichtungen mit fachlichem Bezug.
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