§ 4 DHMG

Satzung

Die Stiftung gibt sich eine Satzung, die von ihrem Kuratorium beschlossen wird und der Genehmigung durch die Rechtsaufsicht bedarf. Das Gleiche gilt für Änderungen der Satzung.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.