Anlage DHRV

(zu § 28)

(Fundstelle: BGBl. I 2019, 752)

Das Paul-Ehrlich-Institut erhebt für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen folgende Gebühren:

1.allgemeine Auskünfte nach § 21350 Euro,
2.Genehmigung des Antrags auf Datenverarbeitung einschließlich
der Bereitstellung der Daten nach § 25 Absatz 5 und 9
3 500 Euro.

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