Anlage DHRV
(zu § 28)
(Fundstelle: BGBl. I 2019, 752)
Das Paul-Ehrlich-Institut erhebt für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen folgende Gebühren:
1. | allgemeine Auskünfte nach § 21 | 350 Euro, |
2. | Genehmigung des Antrags auf Datenverarbeitung einschließlich der Bereitstellung der Daten nach § 25 Absatz 5 und 9 | 3 500 Euro. |
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.