§ 12 DigiManKflAusbV
Prüfungsbereich Entwicklung eines digitalen Geschäftsmodells
(1) Im Prüfungsbereich Entwicklung eines digitalen Geschäftsmodells hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
- Arbeits- und Geschäftsprozesse im Hinblick auf Digitalisierungsgrad, Optimierungsmöglichkeiten, Kosten und Wertschöpfung zu analysieren,
- 2.
- den Kundennutzen zu kalkulieren,
- 3.
- digitale Geschäftsmodelle zu unterscheiden,
- 4.
- Vertragsarten und Lizenzmodelle zu unterscheiden und bedarfsgerecht auszuwählen,
- 5.
- die Bestimmungen zum Datenschutz anzuwenden und
- 6.
- die Bestimmungen zur IT-Sicherheit anzuwenden.
(2) Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
(3) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.