§ 15 DigiManKflAusbV

Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung

(1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:

1.
Einrichten eines IT-gestützten
Arbeitsplatzes
mit 20 Prozent,
2.
Digitale Entwicklung von
Prozessen
mit 50 Prozent,
3.
Entwicklung eines digitalen
Geschäftsmodells
mit 10 Prozent,
4.
Kaufmännische
Unterstützungsprozesse
mit 10 Prozent sowie
5.
Wirtschafts- und Sozialkundemit 10 Prozent.

(2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 16 – wie folgt bewertet worden sind:

1.
im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
2.
im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
3.
in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
4.
in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.