Anlage DigiManKflAusbV

(zu § 3 Absatz 1)

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 294 - 299)

Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd.
Nr.
Teil des
Ausbildungsberufsbildes
Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 18.
Monat
19. bis 36.
Monat
1234
1Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts- und Leistungsprozessen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 1)
a)
Grundsätze und Methoden des Projektmanagements anwenden
b)
Auftragsunterlagen und Durchführbarkeit des Auftrags prüfen, insbesondere in Hinblick auf rechtliche, wirtschaftliche und terminliche Vorgaben, und den Auftrag mit den betrieblichen Prozessen und Möglichkeiten abstimmen
c)
Zeitplan und Reihenfolge der Arbeitsschritte für den eigenen Arbeitsbereich festlegen
d)
Termine planen und abstimmen sowie Terminüberwachung durchführen
e)
Probleme analysieren und als Aufgabe definieren sowie Lösungsalternativen entwickeln und beurteilen
f)
Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich und ökologisch unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen und der Budgetvorgaben einsetzen
g)
Aufgaben im Team sowie mit internen und externen Kunden und Kundinnen planen und abstimmen
h)
betriebswirtschaftlich relevante Daten erheben und bewerten und dabei Geschäfts- und Leistungsprozesse berücksichtigen
i)
eigene Vorgehensweise sowie die Aufgabendurchführung im Team reflektieren und bei der Verbesserung der Arbeitsprozesse mitwirken
12
2Informieren und Beraten von Kunden und Kundinnen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 2)
a)
im Rahmen der Marktbeobachtung Preise, Leistungen und Konditionen von Wettbewerbern vergleichen
b)
Bedarfe von Kunden und Kundinnen feststellen sowie Zielgruppen unterscheiden
c)
Kunden und Kundinnen unter Beachtung von Kommunikationsregeln informieren und Sachverhalte präsentieren und dabei deutsche und englische Fachbegriffe anwenden
d)
Maßnahmen für Marketing und Vertrieb unterstützen
e)
Informationsquellen auch in englischer Sprache aufgabenbezogen auswerten und für die Kundeninformation nutzen
3
f)
Gespräche situationsgerecht führen und Kunden und Kundinnen unter Berücksichtigung der Kundeninteressen beraten
g)
Kundenbeziehungen unter Beachtung rechtlicher Regelungen und betrieblicher Grundsätze gestalten
h)
Daten und Sachverhalte interpretieren, multimedial aufbereiten und situationsgerecht unter Nutzung digitaler Werkzeuge und unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben präsentieren
2
3Beurteilen marktgängiger IT-Systeme und kundenspezifischer Lösungen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 3)
a)
marktgängige IT-Systeme für unterschiedliche Einsatzbereiche hinsichtlich Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Barrierefreiheit beurteilen
b)
Angebote zu IT-Komponenten, IT-Produkten und IT-Dienstleistungen einholen und bewerten sowie Spezifikationen und Konditionen vergleichen
10
c)
technologische Entwicklungstrends von IT-Systemen feststellen sowie ihre wirtschaftlichen, sozialen und beruflichen Auswirkungen aufzeigen
d)
Veränderungen von Einsatzfeldern für IT-Systeme aufgrund technischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen feststellen
5
4Entwickeln, Erstellen und Betreuen von IT-Lösungen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 4)
a)
IT-Systeme zur Bearbeitung betrieblicher Fachaufgaben analysieren sowie unter Beachtung insbesondere von Lizenzmodellen, Urheberrechten und Barrierefreiheit konzeptionieren, konfigurieren, testen und dokumentieren
b)
Programmiersprachen, insbesondere prozedurale und objektorientierte Programmiersprachen, unterscheiden
5
c)
systematisch Fehler erkennen, analysieren und beheben
d)
Algorithmen formulieren und Anwendungen in einer Programmiersprache erstellen
e)
Datenbankmodelle unterscheiden, Daten organisieren und speichern sowie Abfragen erstellen
7
5Durchführen und Dokumentieren von qualitätssichernden Maßnahmen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 5)
a)
betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwenden und Qualitätssicherungsmaßnahmen projektbegleitend durchführen und dokumentieren
4
b)
Ursachen von Qualitätsmängeln systematisch feststellen, beseitigen und dokumentieren
c)
im Rahmen eines Verbesserungsprozesses die Zielerreichung kontrollieren, insbesondere einen Soll-Ist-Vergleich durchführen
8
6Umsetzen, Integrieren und Prüfen von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz
(§ 4 Absatz 2 Nummer 6)
a)
betriebliche Vorgaben und rechtliche Regelungen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz einhalten
b)
Sicherheitsanforderungen von IT-Systemen analysieren und Maßnahmen zur IT-Sicherheit ableiten, abstimmen, umsetzen und evaluieren
6
c)
Bedrohungsszenarien erkennen und Schadenspotenziale unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und technischer Kriterien einschätzen
d)
Kunden und Kundinnen im Hinblick auf die Anforderungen an die IT-Sicherheit und den Datenschutz beraten
e)
Wirksamkeit und Effizienz der umgesetzten Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz prüfen
6
7Erbringen der Leistungen und Auftragsabschluss
(§ 4 Absatz 2 Nummer 7)
a)
Leistungen nach betrieblichen und vertraglichen Vorgaben dokumentieren
b)
Leistungserbringung unter Berücksichtigung der organisatorischen und terminlichen Vorgaben mit Kunden und Kundinnen abstimmen und kontrollieren
c)
Veränderungsprozesse begleiten und unterstützen
d)
Kunden und Kundinnen in die Nutzung von Produkten und Dienstleistungen einweisen
e)
Leistungen und Dokumentationen an Kunden und Kundinnen übergeben sowie Abnahmeprotokolle anfertigen
f)
Kosten für erbrachte Leistungen erfassen sowie im Zeitvergleich und im Soll-Ist-Vergleich bewerten
7
8Analysieren von Arbeits-, Geschäfts- und Wertschöpfungsprozessen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 8)
a)
betriebliche Organisationsformen unterscheiden, Datenmodelle verstehen sowie Datenbestände und Schnittstellen zwischen verschiedenen Funktionsbereichen analysieren
b)
Zusammenhang zwischen Datenmodellen und den betriebs- und produktionswirtschaftlichen Prozessen herstellen und analysieren
c)
visualisierte Prozessdarstellungen lesen und erstellen
d)
Werkzeuge der Prozessanalyse anwenden
e)
Arbeits- und Geschäftsprozesse im Hinblick auf Digitalisierungsgrad, Optimierungsmöglichkeiten, Kosten und Wertschöpfung untersuchen
f)
Lösungsoptionen vorschlagen und bewerten sowie an Optimierungsvorschlägen mitwirken
g)
Zielerreichung mittels Vorgaben prüfen
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9Ermitteln des Bedarfs an Informationen und Bereitstellen von Daten
(§ 4 Absatz 2 Nummer 9)
a)
Anforderungen von Kunden und Kundinnen durch aktive Gesprächsführung ermitteln und Vorgehensvorschläge unterbreiten
b)
Daten und Datenquellen identifizieren und vorhandene Datenstrukturen erfassen
c)
technische und rechtliche Voraussetzungen zur Übernahme von Daten klären
d)
Qualität von Daten aufgrund von Vorgaben prüfen und Maßnahmen zur Nutzung ableiten
e)
Werkzeuge zur Datenanalyse unterscheiden und beurteilen
f)
Daten über Schnittstellen zusammenführen und Auftraggebern zur Verfügung stellen
g)
Auftragserfüllung fortlaufend prüfen und mit dem Kunden oder der Kundin das weitere Vorgehen abstimmen
14
10Digitale Weiterentwicklung von Geschäftsmodellen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 10)
a)
Kundennutzen, Kundenerwartung und Marktpotential erkennen und einschätzen
b)
Methoden zur Informationsbeschaffung und Marktanalyse anwenden
c)
Kundendaten systematisch auswerten und für die Durchführung von vertrieblichen Maßnahmen nutzen
d)
Geschäftsmodelle unterscheiden und beurteilen und dabei die Kundenperspektive einnehmen
e)
IT-Werkzeuge zur Umsetzung digitaler Geschäftsmodelle auswählen und anwenden
f)
Systemlösungen für Digitalisierungsvorhaben recherchieren
g)
Machbarkeit prüfen und Kosten-Nutzen-Analyse durchführen sowie den Kundennutzen kalkulieren und bewerten
h)
bei der operativen Ausgestaltung und Umsetzung digitaler Geschäftsmodelle mitwirken
i)
Supportleistungen anbieten



18
11Anbahnen und Gestalten von Verträgen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 11)
a)
Vertragsarten und deren rechtliche und kaufmännische Bedeutung erläutern
b)
rechtliche Regelungen, insbesondere zum Datenschutz, zur digitalen Vertragsgestaltung und zu allgemeinen Geschäftsbedingungen, einhalten
2
c)
Leistungen mit Kunden und Kundinnen abstimmen und kalkulieren
d)
Finanzierungsarten unterscheiden sowie Kunden und Kundinnen über Finanzierungsmöglichkeiten beraten
e)
Möglichkeiten der Digitalisierung bei der Vertragsgestaltung nutzen
f)
Verträge unterschriftsreif vorbereiten
6
12Planen und Durchführen von Beschaffungen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 12)
a)
Bedarf an IT-Produkten und Dienstleistungen ermitteln
b)
Produktinformationen einholen und unter wirtschaftlichen und fachlichen Gesichtspunkten auswerten
c)
Anschlussfähigkeit und Integrierbarkeit von digitalen Lösungen prüfen
d)
Bezugsquellen ermitteln und Angebote einholen, vergleichen und bewerten
e)
Vertragsarten, insbesondere Lizenzmodelle, unterscheiden und auswählen
f)
Vertragsverhandlungen unter Berücksichtigung von Vollmachten führen
g)
Bestellvorgänge planen und durchführen
h)
Leistungen insbesondere unter Berücksichtigung der Digitalisierungsanforderungen kontrollieren
i)
Maßnahmen bei Vertragsstörungen unter Einhaltung rechtlicher Regelungen und betrieblicher Vorgaben ergreifen
6
13Anwenden von Instrumenten der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle
(§ 4 Absatz 2 Nummer 13)
a)
Informationen des externen Rechnungswesens für Steuerungs- und Kontrollprozesse nutzen
b)
Ergebnisse der Kosten-und-Leistungs-Rechnung unter Nutzung von branchenüblichen Kennzahlen analysieren und Schlussfolgerungen ableiten
c)
Daten für das Rechnungswesen beschaffen und aufbereiten sowie betriebliche Kennzahlen ermitteln
d)
Kosten für Eigen- und Fremdleistungen ermitteln
6
14Umsetzen der Schutzziele der Datensicherheit
(§ 4 Absatz 2 Nummer 14)
a)
Benutzer-, Zugriffs-, Datenhaltungs- sowie Datensicherungskonzepte erstellen, regelmäßig überprüfen und dabei sowohl die verschiedenen Datenklassifizierungen berücksichtigen als auch Normen und Zertifizierungen beachten
b)
bei der Erstellung der Konzepte betriebliche Vorgaben und Rechtsvorschriften einhalten, insbesondere zu Aufbewahrungsfristen, Änderungsprotokollen und zur Weitergabe von Daten
c)
Werkzeuge zur Datenverschlüsselung auswählen und nutzen
6
15Einhalten der Bestimmungen zum Datenschutz und zu weiteren Schutzrechten
(§ 4 Absatz 2 Nummer 15)
a)
Daten gemäß der Schutzwürdigkeit nach rechtlichen und betrieblichen Klassifizierungen zuordnen
b)
rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben einhalten sowie Normen und Zertifizierungen berücksichtigen
c)
Datenhoheit feststellen, insbesondere unter Einhaltung der Schutzrechte
d)
mit für Datenschutz zuständigen Personen und Einrichtungen kooperieren
e)
beim Umgang mit Daten und bei der Erstellung von Konzepten Datensparsamkeit und Datensorgfalt beachten
4

Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd.
Nr.
Teil des
Ausbildungsberufsbildes
Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 18.
Monat
19. bis 36.
Monat
1234
1Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
(§ 4 Absatz 3 Nummer 1)
a)
wesentliche Inhalte und Bestandteile des Ausbildungsvertrages darstellen, Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben
b)
den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen
c)
arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie für den Arbeitsbereich geltende Tarif- und Arbeitszeitregelungen beachten
d)
Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erklären
e)
Chancen und Anforderungen des lebensbegleitenden Lernens für die berufliche und persönliche Entwicklung begründen und die eigenen Kompetenzen weiterentwickeln
f)
Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden und beruflich relevante Informationsquellen nutzen
g)
berufliche Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten darstellen
2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
(§ 4 Absatz 3 Nummer 2)
a)
die Rechtsform und den organisatorischen Aufbau des Ausbildungsbetriebes mit seinen Aufgaben und Zuständigkeiten sowie die Zusammenhänge zwischen den Geschäftsprozessen erläutern
b)
Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
c)
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben




während
der gesamten
Ausbildung
3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
(§ 4 Absatz 3 Nummer 3)
a)
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifen
b)
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
c)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
d)
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden sowie Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4Umweltschutz
(§ 4 Absatz 3 Nummer 4)
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
a)
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
b)
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
c)
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
d)
Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5Vernetztes Zusammenarbeiten unter Nutzung digitaler Medien
(§ 4 Absatz 3 Nummer 5)
a)
gegenseitige Wertschätzung unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt bei betrieblichen Abläufen praktizieren
b)
Strategien zum verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien anwenden und im virtuellen Raum unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte Dritter zusammenarbeiten
c)
insbesondere bei der Speicherung, Darstellung und Weitergabe digitaler Inhalte die Auswirkungen des eigenen Kommunikations- und Informationsverhaltens berücksichtigen
d)
bei der Beurteilung, Entwicklung, Umsetzung und Betreuung von IT-Lösungen ethische Aspekte reflektieren
3

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