§ 3 DruckMstrV
Meisterprüfungsarbeit
(1) Als Meisterprüfungsarbeit kommt insbesondere nachstehende Arbeit in Betracht:
Anfertigen eines Druck-Erzeugnisses im Format DIN A2, bestehend aus vier Seiten DIN A4 Text und Bilder, davon zwei Seiten mehrfarbig und zwei Seiten einfarbig.
(2) Mit der Meisterprüfungsarbeit sind abzuliefern:
15 Fortdruckbogen von jeder Farbe, 15 Fortdruckbogen vom Zusammendruck, Andruckskala, Standbogen und, soweit erforderlich, Platten oder Montagen.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.