(Fundstelle: BGBl. I 2011, 980 - 987)
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im |
1. bis 18. Monat | 19. bis 36. Monat |
1 | 2 | 3 | 4 |
1 | Planen des Ablaufs von Verarbeitungsaufträgen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1) | - a)
Auftragsunterlagen auf Vollständigkeit prüfen und Realisierbarkeit der Produktionsvorgaben kontrollieren - b)
Vorprodukte auf Vollständigkeit und Verarbeitungsfähigkeit, Seiten- und Nutzenanordnung unter Berücksichtigung von Druckweiterverarbeitungsvorgaben und Ausschießregeln sowie Kontrollelemente für die Weiterverarbeitung prüfen - c)
Materialien für die Produktion auswählen und auf Verwendbarkeit prüfen - d)
Produktionsbedingungen, insbesondere bezüglich der Wechselwirkungen von Verarbeitungsanlagen, Materialien und Klima, beurteilen - e)
Maschinenbelegung planen und festlegen - f)
Produkt- und Prozessdaten bei der Planung von Aufträgen nutzen - g)
Materialfluss sowie material- und transportgerechte Lagerung von Produkten planen, dabei innerbetriebliche logistische Prozesse nutzen
| 22 | |
2 | Rüsten und Konfigurieren von Verarbeitungsanlagen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2) | - a)
Auftragsdaten für die Maschinensteuerung übernehmen, Maschinen produkt- und produktionsorientiert einrichten - b)
Material bereitstellen, vorbereiten und handhaben - c)
Probeprodukte erstellen und Übereinstimmung mit den Anforderungen überprüfen, bei Abweichungen Maschineneinstellungen optimieren - d)
Prozesskontrollsysteme einstellen - e)
nach Freigabe Einrichtedaten dokumentieren und Produktion starten
| 28 | |
3 | Steuern und Überwachen von Produktionsprozessen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3) | - a)
Produktion unter Berücksichtigung von Leistung und Ausschussminimierung steuern - b)
Prozesskontrolle durchführen, Störungen im Prozess und an Maschinen beheben, Materialfluss sicherstellen - c)
Wirkungszusammenhänge von Steuer- und Regelprozessen sowie Sensoren und mechanischen, pneumatischen, hydraulischen, elektrischen, elektronischen und elektro-pneumatischen Funktionen in Verarbeitungsanlagen und -aggregaten berücksichtigen - d)
Arbeitsergebnisse hinsichtlich der Einhaltung von Normen und Toleranzen prüfen und beurteilen - e)
qualitätssichernde Maßnahmen durchführen - f)
Fertigungsdaten protokollieren
| 28 | |
4 | Verarbeitungstechnologien und -prozesse (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4) | - a)
Verarbeitungstechniken im Prozessablauf hinsichtlich der zu erzielenden Produktqualität einschließlich Kosten und Ressourcenschonung beurteilen - b)
Verarbeitungsmaschinen und -anlagen hinsichtlich Funktion, Aufbau, Steuerung und Regelung sowie Einsatzmöglichkeiten, Mengenausbringung und Kosten beurteilen - c)
Materialverhalten bezüglich des Fertigungsprozesses und der geforderten Qualität beurteilen - d)
Kombinierbarkeit von Aggregaten maschinen- und materialbezogen beurteilen - e)
technische Abläufe als integrierten Produktionsprozess unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte darstellen
| | 10 |
5 | Instandhalten von Verarbeitungsanlagen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5) | - a)
Funktionen von Maschinenteilen unter Beachtung von Sicherheitsvorgaben, insbesondere von Sensoren, mechanischen, pneumatischen, hydraulischen, elektrischen, elektronischen und elektro-pneumatischen Maschinenelementen, prüfen - b)
Störungen an Maschinen und Einrichtungen feststellen und beschreiben, Fehler beseitigen und Behebung veranlassen - c)
Wartung durchführen, Verschleißteile austauschen - d)
Sicherheitseinrichtungen auf ihre Wirksamkeit überprüfen - e)
Änderungen an Maschineneinstellungen, Austausch von Maschinenteilen sowie Prüfergebnisse dokumentieren - f)
Werkzeuge und Arbeitsmittel inspizieren, pflegen und warten - g)
Schmierstoffe nach Verwendungszweck auswählen und unter Beachtung von Schmierplänen einsetzen
| | 10 |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im |
1. bis 18. Monat | 19. bis 36. Monat |
1 | 2 | 3 | 4 |
I.1 | Produktionsvorbereitung, Versandraumtechnik (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.1) | - a)
Beilagen und Vorprodukte auf Vollständigkeit, Beschädigungen und anhand von Mustern auf Richtigkeit prüfen - b)
logistische und personelle Maßnahmen zur störungsfreien und wirtschaftlichen Produktion einleiten - c)
Vorprodukte und Beilagen wickeln und palettieren - d)
Inlinefinishing-Aggregate einrichten - e)
Reihenfolge der beizulegenden Produkte bezogen auf Maschinenkonfigurationen und Anforderungen eines optimierten Produktionsablaufs festlegen
| | |
| | - f)
Weiterverarbeitungsanlagen unter Berücksichtigung von Format, Gewicht, Umfang, Oberflächenbeschaffenheit, Stellung und Anzahl von Klammern der zu verarbeitenden Vorprodukte und Prospekte einrichten und Probelauf durchführen - g)
Transportarbeiten durchführen, dabei Flurförderzeuge einsetzen - h)
Daten für Ausgabeprozesse aus vor- und nachgelagerten Abteilungen für einen optimierten Produktionsablauf prüfen, überarbeiten und übernehmen - i)
Produktion entsprechend der Touren und Bezirke programmgestützt planen - j)
Produktionsparameter an rechnergesteuerten Anlagen und Aggregaten einstellen und Daten übergeben - k)
Speicher für vorgefertigte Produkte warten und Reparaturen durchführen
| |
13 |
I.2 | Linienführung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.2) | - a)
Personaleinsatz entsprechend der Produktionsanforderungen planen - b)
Personal nach Qualifikationsanforderungen einsetzen und während des Produktionsablaufes koordinieren - c)
Personal aggregatbezogen unterweisen und kontrollieren, Arbeitsergebnisse beurteilen - d)
Einhaltung von Produktionsvorgaben sicherstellen und dokumentieren - e)
Sicherheitsunterweisungen durchführen, Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften überprüfen
| | 13 |
I.3 | Maschinentechnik und erweiterte Instandhaltung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.3) | - a)
technische Dokumentationen nutzen - b)
Anlagen und Anlagenteile inspizieren, Fehler, Beschädigungen und Störungen feststellen und eingrenzen, Maßnahmen zur Fehlerbehebung ergreifen - c)
mechanische Bauteile aus- und einbauen, instand setzen und Grundeinstellungen nach Vorgaben vornehmen - d)
Anlagen und Anlagenteile nach Wartungs- und Instandhaltungsplänen warten, Verschleißteile im Rahmen der vorbeugenden Instandhaltung austauschen und einstellen - e)
Funktionen von Kraftübertragungs- und Antriebselementen überprüfen, Störungen und deren Ursachen erkennen und Behebung veranlassen - f)
Grundeinstellungen und Austausch von Teilen sowie Prüfergebnisse dokumentieren
| | 13 |
I.4 | Klebebindetechnik (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.4) | - a)
Vorprodukte, insbesondere Falzbogen und Buchblöcke, sowie Weiterverarbeitungsmaterialien, bereitstellen - b)
Klebstoffe produkt- und materialbezogen auswählen, Klebstoffsysteme vorbereiten und auf Produkt abstimmen - c)
Klebebindeanlage einrichten und bedienen, Produktionsablauf überwachen, Fertigungsstörungen erkennen und beheben - d)
Zusatzaggregate in die Klebebindeanlage auftragsbezogen einbinden, einrichten und bedienen - e)
Arbeitsergebnisse prüfen, beurteilen und dokumentieren
| | 13 |
I.5 | Sammelhefttechnik (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.5) | - a)
Falzbogen und Weiterverarbeitungsmaterialien bereitstellen - b)
Sammelheftanlage einschließlich Drahtheft- und Schneideinrichtung auftragsbezogen einrichten und bedienen - c)
Zusatzaggregate in die Sammelheftanlage auftragsbezogen einbinden, einrichten und bedienen - d)
Produktionsablauf überwachen, Fertigungsstörungen erkennen und beheben - e)
Arbeitsergebnisse prüfen, beurteilen und dokumentieren
| | 13 |
I.6 | Spezielle Druckweiterverarbeitungsprozesse (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.6) | - a)
Vorprodukte für spezielle Druckweiterverarbeitungsprozesse, wie Mailing- oder Wandkalenderproduktion oder Einzelblattbindung oder Produktveredelung, bereitstellen - b)
Weiterverarbeitungsmaterialien auswählen, vorbereiten und auf Produkt abstimmen - c)
Verarbeitungsanlagen einrichten und bedienen, Produktionsablauf überwachen, Fertigungsstörungen erkennen und beheben - d)
Zusatzaggregate auftragsbezogen einbinden, einrichten und bedienen - e)
Arbeitsergebnisse prüfen, beurteilen und dokumentieren
| | 13 |
I.7 | Deckenbandfertigung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.7) | - a)
Vorsatz- und Weiterverarbeitungsmaterialien bereitstellen - b)
Vorsatzklebeeinrichtung auftragsbezogen einrichten und bedienen - c)
Qualität der Schnittveredelung, insbesondere des Gold- und Farbschnitts, beurteilen - d)
Materialien für die Deckenfertigung zuschneiden und bereitstellen - e)
Buchdeckenautomat und Prägepresse auftragsbezogen einrichten und bedienen - f)
deckenbandspezifische Einrichtungen in einer Buchfertigungsstraße einschließlich vor- und nachgelagerter Zusatzaggregate auftragsbezogen einrichten und bedienen - g)
Produktionsablauf überwachen, Fertigungsstörungen erkennen und beheben - h)
Arbeitsergebnisse prüfen, beurteilen und dokumentieren
| | 13 |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im |
1. bis 18. Monat | 19. bis 36. Monat |
1 | 2 | 3 | 4 |
II.1 | Zeitungsproduktion (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer II.1) | - a)
Produktionsprozess mit vorgelagerten Produktionsstufen abstimmen - b)
Produktionsunterlagen prüfen, Reihenfolge der Prozessabläufe entsprechend der spezifischen Zeitungsproduktion festlegen - c)
gelieferte Vorprodukte, insbesondere Beilagen, auf Verarbeitungsfähigkeit kontrollieren, eigene Vorproduktion zwischenspeichern, für die Hauptproduktion bereitstellen und innerbetrieblichen Transport disponieren
| | |
| | - d)
Verarbeitungsmaterialien termingerecht zuführen - e)
Produktionsmuster manuell und maschinell zusammenstellen, anhand der Produktionsmuster im Verarbeitungsprozess Qualität überprüfen und bei Verarbeitungsproblemen Entscheidungen für Alternativen treffen - f)
Einstecksysteme, Hand- und Stangenanleger, Transporteure, Produktübergabesysteme, Kreuzleger, Folieneinschlagmaschinen, Bindemaschinen, Verteil- und Abtransportsysteme, Kartenkleber und Adressiersysteme einrichten, dabei Prozessparameter eingeben und einstellen - g)
Zeitungsfertigungslinien anfahren, dabei Materialfluss und Zusammenspiel der Einzelaggregate für störungsfreie sowie termin- und qualitätsgerechte Produktion optimieren - h)
Produktionsablauf bei Änderungen aus vorgelagerten Produktionsstufen unter Berücksichtigung von Auslieferungsvorgaben anpassen - i)
bei Verarbeitungsproblemen Entscheidungen für Alternativen unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen Materialien, klimatischen Einflüssen, veredelten Vorprodukten, Druckgeschwindigkeit und Versandraumprozessen treffen - j)
Zeitungsprodukt auf Vollständigkeit und Qualität beurteilen, Ergebnisse dokumentieren, Belegmuster archivieren - k)
Zeitungspakete fertigstellen und der Auslieferung zuführen, Zeitungen für den individualisierten Versand zustellfertig machen - l)
Ladepapiere ausfertigen und Ladungssicherung überprüfen, gesicherte Ladung an Beförderer übergeben - m)
Produktionsmittel für Folgeproduktionen vorrüsten, dabei steuer- und regeltechnische Einrichtungen überprüfen, Fehler beheben oder Behebung veranlassen
| | 26
|
II.2 | Akzidenzproduktion (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer II.2) | - a)
Produktionsmittel einschließlich steuer- und regeltechnischer Einrichtungen überprüfen, Fehler beheben oder Behebung veranlassen - b)
Aufträge planen, mit vor- und nachgelagerten Produktionsstufen abstimmen - c)
Auftragsunterlagen hinsichtlich ihrer produkt- und weiterverarbeitungsspezifischen Anforderungen prüfen, Reihenfolge der Prozessabläufe entsprechend der spezifischen Akzidenzproduktion festlegen - d)
gelieferte Vorprodukte auf Verarbeitungsfähigkeit kontrollieren - e)
Verarbeitungsmaterialien auftragsbezogen einsetzen, im Verarbeitungsprozess auf Qualität überprüfen, bei Verarbeitungsproblemen Entscheidungen für Alternativen treffen - f)
Fertigungsmuster manuell und maschinell erstellen - g)
Verarbeitungsmaschinen und -anlagen der Akzidenzproduktion, insbesondere mit Trenn-, Falz-, Sammel-, Umform-, Füge- und Veredelungstechniken, prozessbezogen einrichten
| | |
| | - h)
Prozessparameter unter Berücksichtigung maschinenspezifischer Bedingungen eingeben und einstellen, für Wiederholaufträge dokumentieren - i)
Verarbeitungsmaschinen und -anlagen anfahren, dabei Materiallauf und Fertigungsgenauigkeit optimieren, Produktionsergebnisse im Arbeitsprozess analysieren, störungsfreie Produktion sicherstellen - j)
bei Verarbeitungsproblemen Entscheidungen für Alternativen unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen Materialien, klimatischen Einflüssen, veredelten Vorprodukten und Fertigungsprozessen treffen - k)
Zwischenlagerung von Halbfertigprodukten und innerbetrieblichen Transport aufeinander abstimmen und optimieren - l)
Qualitätskontrollen nach Normen und Spezifikationen durchführen, Arbeitsergebnis in Bezug auf Verwendbarkeit und Qualität beurteilen, Resultate dokumentieren sowie Belegmuster archivieren - m)
Produkte lager- und versandfertig machen, dabei produktspezifische sowie standardisierte und individualisierte Versandbedingungen berücksichtigen
| | 26 |
II.3 | Buchproduktion (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer II.3) | - a)
Produktionsmittel einschließlich steuer- und regeltechnischer Einrichtungen überprüfen, Fehler beheben oder Behebung veranlassen - b)
Aufträge planen, mit vor- und nachgelagerten Produktionsstufen abstimmen - c)
Auftragsunterlagen hinsichtlich ihrer produkt- und buchfertigungsspezifischen Anforderungen prüfen, Reihenfolge der Produktionsschritte entsprechend der spezifischen Buchproduktion festlegen - d)
gelieferte Druckbogen auf Verarbeitungsfähigkeit kontrollieren - e)
Materialien der Buchfertigung prüfen und auftragsbezogen einsetzen, im Verarbeitungsprozess auf Qualität überprüfen, bei Verarbeitungsproblemen Entscheidungen für Alternativen treffen - f)
Fertigungsmuster manuell und maschinell erstellen - g)
Bogenteile durch Einstecken, Umlegen, Ankleben und Einkleben vorrichten - h)
Verarbeitungsmaschinen, insbesondere Schneid-, Falz-, Zusammentrag- und Bindeaggregate einrichten, dabei Prozessparameter unter Berücksichtigung maschinenspezifischer Bedingungen eingeben und einstellen - i)
Buchfertigungsanlagen einschließlich Zusatzaggregaten einrichten, dabei anlagenspezifische Prozessparameter eingeben und einstellen, für Wiederholaufträge dokumentieren - j)
Verarbeitungsmaschinen und -anlagen anfahren, dabei Materiallauf und Fertigungsgenauigkeit optimieren, Produktionsergebnisse im Arbeitsprozess analysieren, störungsfreie Produktion sicherstellen
| | 26
|
| | - k)
bei Verarbeitungsproblemen Entscheidungen für Alternativen unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen Materialien, klimatischen Einflüssen, veredelten Vorprodukten und Fertigungsprozessen treffen - l)
Zwischenlagerung von Halbfertigprodukten und innerbetrieblichen Transport aufeinander abstimmen und optimieren - m)
Qualitätskontrollen nach Normen und Spezifikationen durchführen, Verarbeitungsergebnis auf Verwendbarkeit und Qualität beurteilen, Ergebnisse dokumentieren, Belegmuster archivieren - n)
Bücher lager- und versandfertig machen, dabei produktspezifische sowie standardisierte und individualisierte Versandbedingungen berücksichtigen
| | |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im |
1. bis 18. Monat | 19. bis 36. Monat |
1 | 2 | 3 | 4 |
1 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 1) | - a)
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären - b)
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen - c)
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen - d)
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen - e)
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
|
während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln |
2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 2) | - a)
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern - b)
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären - c)
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen - d)
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
|
3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 3) | - a)
Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen - b)
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden - c)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten - d)
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen der Brandbekämpfung ergreifen
|
4 | Umweltschutz (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere - a)
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären - b)
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden - c)
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen - d)
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
| |
5 | Betriebliche Kommunikation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 5) | - a)
Informationsquellen, insbesondere Dokumentationen, Handbücher, Fachberichte und Firmenunterlagen in deutscher und englischer Sprache, nutzen - b)
Dokumentationen zusammenstellen und ergänzen - c)
Informationen auswerten und bewerten - d)
Sachverhalte darstellen - e)
betriebsübliche schriftliche und mündliche Kommunikation durchführen, dabei deutsche und fremdsprachliche Fachbegriffe verwenden - f)
IT-gestützte Kommunikationssysteme nutzen - g)
Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie im Team situationsgerecht und zielorientiert führen, kulturelle Identitäten berücksichtigen - h)
im Team Aufgaben planen, abstimmen, Entscheidungen erarbeiten und Konflikte lösen - i)
Sachverhalte und Lösungen visualisieren und präsentieren - j)
mit vor- und nachgelagerten Bereichen und externen Partnern kommunizieren, Übergabeprozesse abstimmen, Reklamationen beurteilen
| | 6 |