Anlage 8 DüV

(zu § 11 Satz 2)

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1341)


1.
Festmiststreuer ohne gesteuerte Mistzufuhr zum Verteiler,
2.
Güllewagen und Jauchewagen mit freiem Auslauf auf den Verteiler,
3.
zentrale Prallverteiler, mit denen nach oben abgestrahlt wird,
4.
Güllewagen mit senkrecht angeordneter, offener Schleuderscheibe als Verteiler zum Aufbringen von Gülle,
5.
Drehstrahlregner zur Verregnung von Gülle.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.