Anlage 8 DüV
(zu § 11 Satz 2)
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1341)
- 1.
- Festmiststreuer ohne gesteuerte Mistzufuhr zum Verteiler,
- 2.
- Güllewagen und Jauchewagen mit freiem Auslauf auf den Verteiler,
- 3.
- zentrale Prallverteiler, mit denen nach oben abgestrahlt wird,
- 4.
- Güllewagen mit senkrecht angeordneter, offener Schleuderscheibe als Verteiler zum Aufbringen von Gülle,
- 5.
- Drehstrahlregner zur Verregnung von Gülle.
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