§ 4 DuPMedAusbV
Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
- fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
- 2.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung
- a)
- Projektmanagement,
- b)
- Designkonzeption,
- c)
- Printmedien oder
- d)
- Digitalmedien,
- 3.
- sofern die Fachrichtung Printmedien oder Digitalmedien gewählt wird: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der gewählten Wahlqualifikation sowie
- 4.
- fachrichtungsübergreifende integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Planen und Organisieren von Arbeitsprozessen,
- 2.
- Gestalten von Medien,
- 3.
- Erstellen, Bearbeiten und Beurteilen von Bild- und Grafikdaten,
- 4.
- Erstellen ausgabespezifischer Produktionsdaten und
- 5.
- Planen und Organisieren von Projekten.
(3) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Projektmanagement sind:
- 1.
- Analysieren von Bedarfen und auftragsbezogenes Beraten,
- 2.
- Entwickeln von Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen,
- 3.
- kaufmännisches Bearbeiten von Aufträgen,
- 4.
- Präsentieren von Angeboten und Konzepten sowie
- 5.
- Konzipieren, Durchführen und Abschließen von Projekten.
(4) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Designkonzeption sind:
- 1.
- Analysieren von Kundenaufträgen und gestalterischen Bedarfen,
- 2.
- Entwickeln von Ideen,
- 3.
- Visualisieren von Entwürfen und Prototypen,
- 4.
- Entwickeln und Präsentieren von Designkonzepten sowie
- 5.
- Vorbereiten der Umsetzung von Designkonzepten.
(5) Die Berufsbildpositionen der wahlqualifikationsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Printmedien sind:
- 1.
- Aufbereiten von Produktionsdaten für unterschiedliche Druckverfahren,
- 2.
- Anwenden von Farbmanagement und
- 3.
- Umsetzen von Qualitätssicherung.
(6) Die Fachrichtung Printmedien beinhaltet folgende Wahlqualifikationen:
- 1.
- Produzieren von Medienprodukten in konventionellen Druckverfahren,
- 2.
- Produzieren mit personalisierten und variablen Daten im Digitaldruck,
- 3.
- Erstellen von Reinzeichnungen,
- 4.
- Erstellen von Fotografien und Videos,
- 5.
- Erstellen von 3D-Grafiken und 3D-Bewegtbildern oder
- 6.
- Produzieren von crossmedialen Medien.
(7) Die Berufsbildpositionen der wahlqualifikationsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Digitalmedien sind:
- 1.
- Gestalten von Digitalmedien,
- 2.
- Strukturieren und Programmieren von Digitalmedien sowie
- 3.
- Erstellen von Prototypen und Steuern von Ausgabeprozessen.
(8) Die Fachrichtung Digitalmedien beinhaltet folgende Wahlqualifikationen:
- 1.
- Produzieren von interaktiven Medien,
- 2.
- Produzieren von audiovisuellen Medien,
- 3.
- datenbankgestütztes Produzieren von Medien,
- 4.
- Erstellen von Fotografien und Videos,
- 5.
- Erstellen von 3D-Grafiken und 3D-Bewegtbildern oder
- 6.
- Produzieren von crossmedialen Medien.
(9) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- 3.
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
- 4.
- digitalisierte Arbeitswelt,
- 5.
- Kommunizieren und Kooperation fördern sowie
- 6.
- Einhalten der rechtlichen Grundlagen der Medienproduktion.
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