§ 1 DVLStHV
Antrag
Der Antrag auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein ist schriftlich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen, in deren Bezirk der Verein seinen Sitz und seine Geschäftsleitung hat.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.