§ 13 DVO-JuSchG
Führung und Veröffentlichung der Liste
Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz hat den als öffentlich geführten Teil der Liste in geeigneter Weise in einer übersichtlichen Zusammenstellung zu veröffentlichen. Dies gilt auch für die Teile A und B der bis zum 30. April 2021 bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien geführten Liste.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.