§ 13 DVStB

Entscheidungen der Prüfungsausschüsse

(1) Die Prüfungsausschüsse entscheiden mit Stimmenmehrheit.

(2) Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.