§ 4 DVStB
Antrag auf Zulassung zur Prüfung
(1) Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen.
(2) Der Bewerber muß in dem Antrag angeben
- 1.
- Namen, Wohnsitz oder vorwiegenden Aufenthalt und Anschrift sowie Beruf und Ort der vorwiegend beruflichen Tätigkeit,
- 2.
- den Ort der beabsichtigten beruflichen Niederlassung,
- 3.
- ob und bei welcher Stelle er bereits früher einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung eingereicht hat,
- 4.
- welche Staatsangehörigkeit er besitzt.
(3) Dem Antrag sind beizufügen
- 1.
- ein Lebenslauf mit genauen Angaben über die Person und den beruflichen Werdegang,
- 2.
- beglaubigte Abschrift der Prüfungszeugnisse, Diplome und Befähigungsnachweise über die gesetzlichen Vorbildungsvoraussetzungen für die Prüfung als Steuerberater,
- 3.
- beglaubigte Abschrift der Zeugnisse über die bisherige berufliche Tätigkeit des Bewerbers, insbesondere mit Angaben über Art und Umfang der Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern, und über bisher von ihm abgelegte einschlägige Prüfungen; Nachweise über die Arbeitszeit,
- 4.
- ein Paßbild.
(4) u. (5) (weggefallen)
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