§ 41 DVStB
Anerkennungsurkunde
Die Anerkennungsurkunde enthält
- 1.
- die Bezeichnung der anerkennenden Steuerberaterkammer,
- 2.
- Ort und Datum der Anerkennung,
- 3.
- Firma oder Name der Berufsausübungsgesellschaft,
- 4.
- die Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft,
- 5.
- Dienstsiegel und
- 6.
- Unterschrift.
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