§ 6 DVSUG
Beisitzerliste
Die Beisitzerliste muß enthalten:
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- Namen, Geburtstag und Wohnsitz des Beisitzers,
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- Angaben über Art und Dauer seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit, gegebenenfalls auch den Arbeitgeber, sowie
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- im Einvernehmen mit dem Beisitzer auch Angaben über seine besonderen fachlichen Qualifikationen und Erfahrungen.
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