Anlage 7 EBO
(zu § 22)
(Fundstelle: BGBl. I 1991, Nr. 30 Anlageband S. 22 - 23)
| Maße in Millimetern |
Bezugslinie G 1
für Fahrzeuge, die auch im grenzüberschreitenden Verkehr
eingesetzt werden
Bild 1

| Unterer Teil der Bezugslinie siehe Bilder 2 und 3 |
Bild 2
Bezugslinie für die unteren Teile der Fahrzeuge
(ausgenommen besetzte Personenwagen)

Bild 3
Bezugslinie für die unteren Teile besetzter Personenwagen

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