(Fundstelle: BGBl. I 2017, 3930 - 3934)
Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im |
1. bis 15. Monat | 16. bis 36. Monat |
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1 | Online-Vertriebskanal auswählen und einsetzen (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) | - a)
Online-Vertriebskanäle nach Leistungsumfang, Leistungsfähigkeit, Einsatzbereichen und Wirtschaftlichkeit unterscheiden und auswählen - b)
Nutzerverhalten auswerten und Verbesserungsvorschläge für den Online-Vertrieb ableiten - c)
Prozessabläufe analysieren und Konzept für anwenderfreundliche Benutzeroberfläche weiterentwickeln - d)
rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben, insbesondere zu Informationspflichten, Wettbewerbsrecht, Markenschutz, Urheberrecht und Datenschutz, beim Einsatz des Online-Vertriebskanals einhalten - e)
technische und organisatorische Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für den Einsatz neuer Online-Vertriebskanäle im Zusammenhang mit unterschiedlichen Geschäftsmodellen einschätzen und Maßnahmen ableiten - f)
bei der Weiterentwicklung und Optimierung der Systeme des Online-Vertriebs mit internen und externen Dienstleistern kooperieren, Dienstleistungsumfang definieren und Leistungserbringung kontrollieren
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2 | Waren- oder Dienstleistungssortiment mitgestalten und online bewirtschaften (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) | - a)
Produktdaten zu Waren oder Dienstleistungen beschaffen, ergänzen und aufbereiten - b)
Produkte kategorisieren, einstellen und verkaufsfördernd präsentieren - c)
rechtliche Regelungen, insbesondere zu Informationspflichten, Wettbewerbsrecht, Markenschutz, Urheberrecht und Datenschutz, bei der Gestaltung des Sortiments einhalten - d)
Serviceleistungen und Zusatzangebote im Online-Vertriebssystem hinterlegen und Angebotsregeln festlegen - e)
Bezahlsysteme auswählen und einsetzen
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| | - f)
Potenziale anderer Vertriebskanäle beurteilen und Möglichkeiten der Nutzung prüfen - g)
Testmethoden zur laufenden Optimierung des Nutzungsprozesses einsetzen und Ergebnisse auswerten - h)
qualitätssichernde Maßnahmen anwenden - i)
bei Preiskalkulationen mitwirken - j)
Vorschläge für die kunden- und ertragsorientierte Weiterentwicklung des Sortiments erarbeiten
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3 | Beschaffung unterstützen (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) | - a)
Nachfrage nach Waren oder Dienstleistungen im Online-Vertriebskanal ermitteln und Schlussfolgerungen für Beschaffung ableiten - b)
für den Online-Vertrieb relevante Produktdaten festlegen und deren Bereitstellung sicherstellen - c)
Waren- oder Datenfluss als Händler oder Vermittler sicherstellen, Bestandsführung unterstützen, Schwachstellen analysieren und Prozesse optimieren - d)
Absatzzahlen für die Beschaffung aufbereiten
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4 | Vertragsanbahnung im Online-Vertrieb gestalten (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) | - a)
Übersicht der ausgewählten Waren oder Dienstleistungen dem Kunden oder der Kundin bereitstellen - b)
Kundendaten- und Zahlungsdatenerfassung benutzerfreundlich gestalten - c)
Kundendaten und Zahlungsdaten erheben und im System verarbeiten - d)
Maßnahmen zur Verhinderung von Zahlungsausfällen einsetzen - e)
Bezahlverfahren kundenbezogen bereitstellen - f)
Wege der Übermittlung und Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen auswählen und dem Kunden oder der Kundin anbieten - g)
rechtliche Regelungen, insbesondere zum Datenschutz, zu allgemeinen Geschäftsbedingungen und zum Fernabsatz, einhalten - h)
Vertragsangebot des Kunden oder der Kundin erfassen und Bedingungen der Vertragserfüllung prüfen - i)
Auftragsdaten für den Kunden oder die Kundin verständlich darstellen und für nachfolgende Prozesse bereitstellen
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5 | Verträge aus dem Online- Vertrieb abwickeln (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) | - a)
sicherstellen, dass der Kunde oder die Kundin über das Zustandekommen des Vertrags informiert wird - b)
bei Störungen der Datenübermittlung für die Vertragserfüllung Maßnahmen ergreifen
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| | - c)
bei der Vertragserfüllung entstehende Störungen bearbeiten und dabei die rechtlichen und betrieblichen Vorgaben einhalten - d)
waren- oder dienstleistungsbezogene Rückabwicklungsprozesse organisieren
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6 | Kundenkommunikation gestalten (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) | - a)
Kommunikationskanäle auswählen, einsetzen und die Auswahl auf Grundlage des Kundenverhaltens anpassen - b)
Kundenanliegen aufnehmen und bearbeiten - c)
rechtliche Regelungen, insbesondere zum Datenschutz, bei der Kundenkommunikation und bei deren Auswertung einhalten - d)
Schnittstellen von Kommunikationskanälen berücksichtigen - e)
Kommunikation zielgruppenorientiert, verkaufsfördernd und situationsgerecht gestalten, unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben auswerten und diese Auswertung bei der Gestaltung und Optimierung des Sortiments berücksichtigen
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7 | Online-Marketing entwickeln und umsetzen (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) | - a)
zielgruppen- und produktgruppengerechte Online-Marketingmaßnahmen entwickeln und dabei insbesondere Neukundengewinnung, Bestandskundenbindung und Kundenreaktivierung berücksichtigen - b)
Nutzungs- und Kundendaten zum Zweck der zielgerichteten Werbeansprache über Online-Werbekanäle erheben und verarbeiten sowie Handlungsvorschläge entwickeln - c)
Inhalt für verschiedene Online-Werbekanäle und -formate auswählen und bereitstellen sowie Umsetzungsvarianten testen und auswerten - d)
Instrumente des Online-Marketings einsetzen, die Erstellung und Ausspielung von Werbung organisieren sowie die Platzierung der Online-Werbung prüfen - e)
die Ausgestaltung der Kontaktstrecke von der Werbung bis zum Kauf (Customer Journey) im Online-Vertriebskanal planen und optimieren - f)
den Werbeerfolg unter Kosten-Nutzen-Aspekten messen und Maßnahmen ableiten - g)
rechtliche Regelungen des Online-Marketings einhalten, insbesondere zu Informationspflichten, Wettbewerbsrecht, Markenschutz, Urheberrecht und Datenschutz - h)
Marketingmaßnahmen von Wettbewerbern beobachten und auswerten sowie Verbesserungsvorschläge für den Betrieb ableiten
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8 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle nutzen (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) | - a)
Ergebnisse der Kosten-und-Leistungs-Rechnung analysieren und Schlussfolgerungen ableiten - b)
Informationen des externen Rechnungswesens für Steuerungs- und Kontrollprozesse nutzen - c)
betriebliche, insbesondere nutzungs- und sortimentsbezogene Kennzahlen zum Online-Vertrieb ermitteln und bewerten sowie Schlussfolgerungen ableiten - d)
Statistiken erstellen und auswerten - e)
Kundenwertanalysen durchführen und Schlussfolgerungen ableiten - f)
betriebliche Prozesse, insbesondere bei Online-Vertriebs- und Kommunikationskanälen sowie bei der Vertragsabwicklung, analysieren, Schlussfolgerungen ableiten, Maßnahmen vorschlagen und an deren Umsetzung mitwirken - g)
Kennzahlen der waren- oder dienstleistungsbezogenen Reklamationen, Widerrufe, Rücktritte, Retouren oder Stornierungen sowie daraus folgende Rückabwicklungen analysieren und Schlussfolgerungen ableiten
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Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im |
1. bis 15. Monat | 16. bis 36. Monat |
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1 | Berufsbildung sowie arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) | - a)
wesentliche Inhalte und Bestandteile des Ausbildungsvertrages darstellen, Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben - b)
den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen - c)
arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie für den Arbeitsbereich geltende Tarif- und Arbeitszeitregelungen beachten - d)
Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erklären - e)
Chancen und Anforderungen des lebensbegleitenden Lernens für die berufliche und persönliche Entwicklung begründen und die eigenen Kompetenzen weiterentwickeln - f)
Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden und beruflich relevante Informationsquellen nutzen - g)
berufliche Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten darstellen
| während der gesamten Ausbildung |
2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) | - a)
die Rechtsform und den organisatorischen Aufbau des Ausbildungsbetriebes mit seinen Aufgaben und Zuständigkeiten sowie die Zusammenhänge zwischen den Geschäftsprozessen erläutern - b)
Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen - c)
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
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3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 3) | - a)
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifen - b)
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden - c)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten - d)
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden sowie Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
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4 | Umweltschutz (§ 4 Absatz 3 Nummer 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere - a)
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären - b)
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden - c)
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen - d)
Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
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5 | Bedeutung und Struktur des E-Commerce (§ 4 Absatz 3 Nummer 5) | - a)
die Funktion des E-Commerce für die Gesamtwirtschaft und für die Gesellschaft erläutern - b)
Einflüsse der digitalen Infrastruktur, des Geschäftsmodells, der Vertriebswege und Kommunikationskanäle, der Sortiments- und Preisgestaltung sowie des Standortes auf die Stellung des Ausbildungsbetriebes am Markt einschätzen - c)
rechtliche und technische Entwicklungen verfolgen und Auswirkungen auf Systeme und Prozesse des Online-Vertriebs ableiten - d)
bei der Entwicklung neuer Geschäftsideen mitwirken
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6 | Kommunikation und Kooperation (§ 4 Absatz 3 Nummer 6) | - a)
situationsgerecht und zielorientiert kommunizieren sowie Ergebnisse dokumentieren - b)
Wertschätzung, Respekt und Vertrauen als Grundlage erfolgreichen Handelns berücksichtigen - c)
soziokulturelle Unterschiede im Arbeitsprozess berücksichtigen
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| | - d)
Ursachen von Konflikten und Kommunikationsstörungen erkennen und zu deren Lösung beitragen - e)
deutsche und englische Fachbegriffe anwenden - f)
im Ausbildungsbetrieb übliche englischsprachige Informationen auswerten - g)
Informationen einholen und Auskünfte erteilen, auch in englischer Sprache
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7 | Projektorientierte Arbeitsweisen im E-Commerce (§ 4 Absatz 3 Nummer 7) | - a)
Projekte planen, strukturieren, koordinieren, umsetzen und auswerten - b)
Informations- und Kommunikationsstrukturen für die Projektarbeit einrichten und nutzen - c)
Projektabläufe an veränderte Anforderungen anpassen - d)
Projektabläufe und -ergebnisse dokumentieren und präsentieren sowie Schlussfolgerungen ableiten
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