§ 4 EdSchleifAusbV
Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
- fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
- 2.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung
- a)
- Edelsteingravieren,
- b)
- Edelsteinschleifen,
- c)
- Industriediamantschleifen oder
- d)
- Schmuckdiamantschleifen sowie
- 3.
- fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
- 2.
- Erstellen und Anwenden von Unterlagen,
- 3.
- Handhaben von Werkzeugen sowie Einrichten, Bedienen und Warten von Maschinen und Anlagen,
- 4.
- Durchführen von betrieblicher und kundenorientierter Kommunikation,
- 5.
- Prüfen und Beurteilen von Edelsteinen oder gleichartigen Werkstoffen,
- 6.
- Auswählen, Vorbereiten, In-Form-Bringen und Vorschleifen von Edelsteinen oder gleichartigen Werkstoffen,
- 7.
- Bearbeiten von Edelsteinen oder gleichartigen Werkstoffen und
- 8.
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.
(3) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Edelsteingravieren sind:
- 1.
- Anfertigen von Entwürfen und Modellen für Gravuren sowie
- 2.
- Gravieren und Nachbereiten von Edelsteinen und gleichartigen Werkstoffen.
(4) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Edelsteinschleifen sind:
- 1.
- Schleifen und Polieren von Edelsteinen und gleichartigen Werkstoffen sowie
- 2.
- Umarbeiten und Nachbehandeln von Edelsteinen und gleichartigen Werkstoffen.
(5) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Industriediamantschleifen sind:
- 1.
- Schleifen der Grundformen von Diamanten für technische Anwendungen,
- 2.
- Schleifen und Polieren von Diamanten und
- 3.
- Einbau von Diamanten in Werkzeuge.
(6) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Schmuckdiamantschleifen sind:
- 1.
- Schleifen und Polieren von Schmuckdiamanten sowie
- 2.
- Um- und Nacharbeiten von Schmuckdiamanten.
(7) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und
- 4.
- Umweltschutz.
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